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Marktgebührenordnung

Gemeinde Wäschenbeuren
Landkreis Göppingen

Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
- Marktgebührenordnung -



Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 68 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren am 15.11.2001 die folgende Marktgebührenordnung beschlossen:

§ 1
Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme eines Platzes während des Jahrmarkts (Markt am Pfingstmontag) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2
Gebührenschuldner

Schuldner der Marktgebühren ist derjenige, der auf dem Markt Platz für einen Stand in Anspruch nimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3
Marktgebühren

Das Platzgeld beim Jahrmarkt (Markt am Pfingstmontag) bemisst sich nach folgender Tabelle:

Der Kernbereich umfasst den Marktplatz, die gesamte Maiergasse, den Manfred-Wörner-Platz, die Schulstraße im südlichen Bereich bis Ende Schulparkplatz sowie die Seestraße und die Professor-Kuhn-Straße für den Antik- und Trödelmarkt. Außerhalb des Kernbereichs liegen die Schulstraße im nördlichen Bereich, die Heubeundstraße sowie die Kirchgasse.

§ 4
Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

Die Gebührenschuld entsteht mit Gewährung der Platzzusage. Die Gebühren sind im voraus zwei Wochen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, spätestens aber bei Belegung des Standplatzes.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wäschenbeuren, 15.11.2001

gez.

Karl Vesenmaier
Bürgermeister

Marktgebühren pro laufender Meter Standlänge innerhalb des Kernbereichs außerhalb des Kernbereichs
für Süßwaren und Spielzeug mit Ausnahme von Holzspielzeug 8,00 € 5,50 €
für sonstiges Reisegewerbe und Kunsthandwerk 6,50 € 5,50 €
für Antik- und Trödelmarkt 6,50 € -
für örtliche Vereine 3,00 € 3,00 €

Copyright © 2001 Gemeinde Wäschenbeuren • Letzte Aktualisierung: 08.01.2008