Gemeinde Wäschenbeuren
Landkreis Göppingen
Satzung über die
Erhebung von Marktgebühren
- Marktgebührenordnung -
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
Verbindung mit den §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
und § 68 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Gemeinderat der
Gemeinde Wäschenbeuren am 15.11.2001 die folgende
Marktgebührenordnung beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme eines Platzes während des Jahrmarkts
(Markt am Pfingstmontag) werden Gebühren nach Maßgabe dieser
Satzung erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
Schuldner der Marktgebühren ist derjenige, der auf dem Markt
Platz für einen Stand in Anspruch nimmt. Mehrere Schuldner
haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Marktgebühren
Das Platzgeld beim Jahrmarkt (Markt am Pfingstmontag) bemisst
sich nach folgender Tabelle:
Der Kernbereich umfasst den Marktplatz, die gesamte
Maiergasse, den Manfred-Wörner-Platz, die Schulstraße im
südlichen Bereich bis Ende Schulparkplatz sowie die Seestraße
und die Professor-Kuhn-Straße für den Antik- und Trödelmarkt.
Außerhalb des Kernbereichs liegen die Schulstraße im
nördlichen Bereich, die Heubeundstraße sowie die Kirchgasse.
§ 4
Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit Gewährung der Platzzusage. Die
Gebühren sind im voraus zwei Wochen nach Rechnungstellung zur
Zahlung fällig, spätestens aber bei Belegung des Standplatzes.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung, wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung und die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
Wäschenbeuren, 15.11.2001
gez.
Karl Vesenmaier
Bürgermeister
| Marktgebühren pro laufender Meter Standlänge |
innerhalb des Kernbereichs |
außerhalb des Kernbereichs |
| für Süßwaren und Spielzeug mit Ausnahme von
Holzspielzeug |
8,00 |
5,50 |
| für sonstiges Reisegewerbe und Kunsthandwerk |
6,50 |
5,50 |
| für Antik- und Trödelmarkt |
6,50 |
- |
| für örtliche Vereine |
3,00 |
3,00 |
|