Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Das Landratsamt ist als Gesundheitsbehörde und untere Landwirtschaftsbehörde auch für den Stadtkreis Ulm zuständig.
Nur für die Aufgaben, die den unteren Landwirtschaftsbehörden als Träger öffentlicher Belange (z.B. Beteiligung in Planfeststellungsverfahren) sowie nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (Genehmigung der Veräußerung von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken) und dem Landpachtverkehrsgesetz (Überprüfung von Landpachtverträgen) übertragen sind, ist der Stadtkreis selbst zuständig.