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Gemeinde Wäschenbeuren

Die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg findet am 14. März 2021 statt

Wer ist Wahlberechtigt?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, 
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.

Wer ist nicht wahlberechtigt?

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. Nicht wahlberechtigt sind außerdem Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben, sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen sind daher bei der Landtagswahl auch die in Baden-Württemberg lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht wahlberechtigt.

Wie kann gewählt werden?

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder auf Antrag durch Briefwahl.

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2021 finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/wahlen/landtagswahl-2021/allgemeine-informationen