Durch umfangreiche Beschilderung werden Sie zum Tragen einer medizinischen Maske (OP‐Maske oder FFP2 der Normen KN95/N95) und zum Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern aufgefordert. Am Zugang zum Wahlraum finden Sie eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind dazu angehalten, Sie darauf hinzuweisen eine medizinische Maske (OP‐Maske oder FFP2 der Normen KN95/N95) zu tragen und den gebotenen Abstand einzuhalten. Darüber hinaus behalten wir uns vor, nur so vielen Wählerinnen und Wähler zeitgleich Zugang zum Wahlraum zu gewähren, wie es der Infektionsschutz zulässt. Die Möblierung des Wahlraums ist so gewählt, dass der gebotene Mindestabstand stets eingehalten werden kann.
Bitte unterstützen Sie die entsprechenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, indem Sie sich an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten.