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Gemeinde Wäschenbeuren

Landtagswahl 2021 - Fragen in Zeiten von Corona

Die Landtagswahl 2021 steht unter dem Vorzeichen der Corona‐Pandemie. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Wir beantworten die häufig gestellten Fragen:

Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?

Nein, Sie können Ihre Stimme auch bequem von zu Hause per Briefwahl abgeben.

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Am einfachsten können Sie Briefwahl online über folgenden Link oder mit Hilfe des QR-Codes bzw. des Antragsformulars auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.

Welche Corona‐Regelungen gelten in den Wahllokalen?

Die Corona‐Verordnung der Landesregierung sieht folgende Regelungen in den Wahllokalen vor:

  • Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (chirurgische Einweg‐Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95).
  • Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Vor jedem Wahllokal ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel angebracht.
  • Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels mit.
  • Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten vierzehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15:00 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Corona maximal 2 Wählerinnen und Wähler gleichzeitig sich im Lokal befinden können.Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind dazu angehalten, die Einhaltung der Regelung zu überwachen.

Was muss ich neben den Corona‐Regeln noch beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgeben möchte?

Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie am Wahltag bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte weisen Sie sich ggf. mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus. Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen möchten, als auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie dazu einen Wahlschein beantragen. Das Wahllokal muss sich jedoch in Ihrem Landtagswahlkreis befinden. Hierzu ist der Wahlschein dringend erforderlich. 

Was muss ich beachten, wenn ich mich als Begleitperson, Pressevertreter oder Wahlbeobachter im Wahlgebäude aufhalten möchte?

Die Corona‐Verordnung der Landesregierung sieht folgende Regelungen in den Wahllokalen vor:

  • Sollten Sie die Wahlhandlung oder Auszählung der Stimmen verfolgen wollen, müssen Sie ebenfalls eine medizinische Maske (chirurgische Einweg‐Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95) tragen.
  • Sie müssen Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Warum müssen sich Begleitpersonen von Wählerinnen und Wählern oder Wahlbeobachtende in eine Besucherliste eintragen?

  • Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es verpflichtend, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden.
  • Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wählenden sind bekannt. Alle weiteren Personen werden gebeten, ihre Kontaktdaten in einer Besucherliste gemäß Corona‐Verordnung zu hinterlassen. Dies gilt etwa für begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Presse.
  • Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach vier Wochen vernichtet. 

Wie kann ich meine Stimme bei Krankheitssymptomen am Sonntag abgeben?

  • Für Ansteckungsverdächtige besteht ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Hiervon erfasst werden Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns, aufweisen.
  • Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht am Wahlsonntag die Möglichkeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr über den Rufbereitschaftsdienst unter der Telefonnummer: 0176 10341060 Briefwahl zu beantragen
  • Wenn Sie eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/wahlen/landtagswahl-2021/fragen-in-zeiten-von-corona