News/Aktuelles
Artikel vom
25.11.2020
Kein jährlicher Versand von Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2021
Ab dem Jahr 2021 werden keine jährlichen Grundsteuerbescheide mehr versendet.
Wie auf den bisherigen Grundsteuerbescheiden angegeben, gelten die dort angegebenen Raten auch für die Folgejahre, solange sich keine Änderung ergibt.
Bei einer Änderung des Grundsteuerbetrages oder bei einer Eigentumsänderung erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid.
Bitte beachten Sie die Ratenfälligkeiten für Ihre Grundsteuer im Jahr 2021, die Sie bitte dem bisherigen Grundsteuerbescheid entnehmen.