Zentrale Online-Vormerkung für Krippen- und Kindergartenplätze
Mit der zentralen Online-Vormerkung für Betreuungsplätze wird die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz einfacher und übersichtlicher.
Seit dem 1. Oktober 2026 können Eltern ihren Betreuungsbedarf bequem online vormerken und dabei die gewünschten Kindertageseinrichtungen angeben.
Zur zentralen Online-Vormerkung:
https://www.kitaweb-bw.de/kita/vormStdPage.jsp?gkz=117053
Das neue Verfahren ersetzt das bisherige papiergebundene Verfahren und ermöglicht eine einheitliche und digitale Erfassung des Betreuungsbedarfs. Gleichzeitig wird die Vergabe der Betreuungsplätze zentral koordiniert.
Krippenplätze
Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt laufend im Krippenjahr.
Eine Vormerkung für einen Krippenplatz können Sie bereits ab der Geburt Ihres Kindes online eintragen. Wir empfehlen, den Betreuungsbedarf frühzeitig zu melden.
Kindergartenplätze
Ab dem Kindergartenjahr 2028/2029 entfällt das bisherige Anmeldeschreiben zur Meldung des Kindergartenbedarfs. Stattdessen werden die Eltern künftig über eine Erinnerung im Mitteilungsblatt auf die erforderliche Vormerkung hingewiesen.
Eine Vormerkung für einen Kindergartenplatz kann frühestens zwei Jahre vor dem gewünschten Aufnahmetermin und spätestens zum 30. April vor dem Kindergartenjahr, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, vorgenommen werden.
Beispiel für das Kindergartenjahr 2027/2028
Für das Kindergartenjahr 2027/2028 sollte die Vormerkung bis spätestens 30.04.2027 eingetragen sein, wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 drei Jahre alt wird.
Ab dem 01.05.2027 beginnt die erste Vergaberunde. In dieser werden die bis dahin eingegangenen Vormerkungen geprüft und die Betreuungsplätze entsprechend den geltenden Vergabekriterien vergeben.
Wichtig: Eine Vormerkung, die erst nach dem 30.04.2027 eingereicht wird, kann in der ersten Vergaberunde nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Nachmeldung ist erst nach Abschluss der ersten Vergaberunde wieder möglich.
Unser Tipp
Prüfen Sie Ihren Betreuungsbedarf frühzeitig und tragen Sie Ihre Vormerkung rechtzeitig online ein – auch dann, wenn der gewünschte Betreuungsbeginn erst zu einem späteren Zeitpunkt liegt.
Unterstützung bei Fragen zur Online-Vormerkung
Die Umstellung auf ein digitales Verfahren soll die Anmeldung für Familien erleichtern. Gleichzeitig kann ein neues Verfahren zunächst Fragen aufwerfen.
Sie haben kein internetfähiges Endgerät oder benötigen Unterstützung bei der Online-Vormerkung? Dann können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zum Ablauf der Vormerkung und zum neuen Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite der zentralen Online-Vormerkung:

