Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 beschlossen, die Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen. Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Wäschenbeuren werden hiermit eingeladen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
Mittwoch, den 24.06.2026 um 19.00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses Wäschenbeuren,
Manfred-Wörner-Platz 1.
Die Sitzung ist nichtöffentlich. Einlass und Registrierung ist ab 18:00 Uhr möglich. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Berichte und Rückblick auf die vergangene Jagdperiode
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
- Wahl des Vorstandes oder erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat
- Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
- Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
- Anträge, Anfragen und Verschiedenes
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen/-innen) sind alle Eigentümer/-innen von Grundstücksflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wäschenbeuren gehören. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Wäschenbeuren bildet sich aus den bejagbaren Grundstücken auf der Gemarkung Wäschenbeuren. Eigenjagdbezirke und durch Eigenjagdbezirke vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk abgetrennte Flächen gehören nicht zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Das Mitgliederverzeichnis der Jagdgenossenschaft („Jagdkataster“) kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es haben nur Jagdgenossen/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und deren Bevollmächtigte Zutritt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist eine/-r der Eigentümer/-innen von den übrigen Miteigentümern/-innen zur Stimmabgabe schriftlich zu bevollmächtigten, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute.
Jagdgenossen/-innen können ihr Stimmrecht auch durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter/-innen ausüben. Jede/r anwesende Jagdgenosse/-in oder Bevollmächtigte kann höchstens 5 abwesende Jagdgenossen/-innen vertreten.
Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt nicht geheim.
Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft, bitte halten Sie einen Ausweis bereit.
Da die Überprüfung und Registrierung der Jagdgenossen/-innen zeitaufwendig ist, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen/-innen ist ab 18:00 Uhr möglich.
Wäschenbeuren, 09.06.2026
Im Auftrag des Gemeinderats
Steven Hagenlocher
Bürgermeister


