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Gemeinde Wäschenbeuren

Verbot von Schottergärten in Baden-Württemberg

Artikel vom 19.08.2020

Flyer sollen zum Umdenken anregen

In den letzten Jahren hat sich in Deutschlands Gärten ein neuer Trend herauskristallisiert: Statt Stauden, Gehölzen und Grasflächen findet man immer mehr Schotterflächen in den (Vor)-Gärten, obwohl diese gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg bereits seit 1995 verboten sind.Die Landesregierung hat aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ mit entsprechender Änderung des Landesnaturschutzgesetzes reagiert. Die beschlossenen Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes sollen in erster Linie dem Gedanken des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung tragen und das Verbot zweifelsfrei klarstellen. Die Änderung des Landesnaturschutzgesetztes setzt explizit an dieser Stelle an und ergänzt das bestehende Gesetz dahingehend, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden müssen.Jede Art von Bebauung stellt einen Eingriff in die Natur dar. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung appellieren daher an die Grundstückseigentümer, freie Grundstücksflächen natur- und umweltfreundlich zu gestalten.Flyer zu diesem Thema werden in den nächsten Tagen von örtlichen Helfern, die sich dem Natur- und Landschaftsschutz verbunden fühlen, zugestellt.
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