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Gemeinde Wäschenbeuren

Verkehrsberuhigter Bereich

Artikel vom 01.12.2021

Welche Regelungen gelten?

Im Bereich der Seestraße, am Marktplatz, am Manfred-Wörner-Platz, im Bereich der Schulstraße ab der Kreuzung Friedrich-von-Büren-Straße und im Baugebiet Wilmet III/Heuhof finden sich verkehrsberuhigte Bereiche in der Gemeinde. Deshalb weisen wir nochmals auf die geltenden Verkehrsregeln hin:

Zeichen 325:

Dieses Zeichen bedeutet, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Innerhalb dieses Bereichs gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, Kinderspiele sind erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Die Fahrzeugführer dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Be- und Entladen.

Zeichen 326:

Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs wird durch dasselbe Schild, das mit einem Rotstrich versehen ist, angezeigt. 

 

Wie verhält es sich mit dem Vorfahrtsrecht?

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt unter Teilnehmern dieser Sonderfläche grundsätzlich auch die Regel „rechts vor links“. Diese "rechts-vor-links-Regel" findet jedoch keine Anwendung für Fahrzeuge, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten. Hier gilt dasselbe wie für jene Verkehrsteilnehmer, die über einen abgesenkten Bordstein oder einem Grundstück in eine Straße einfahren, sie haben zu warten.

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