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Gemeinde Wäschenbeuren

Kommunales Obstbaumpflegeprogramm

Artikel vom 14.09.2022

Zuschuss bei Antragstellung bis 31. Oktober 2022!

Bereits seit einigen Jahrzehnten fördert die Gemeinde die Pflege der örtlichen Streuobstflächen. Da diese Flächen in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen haben, ist es der Gemeinde ein wichtiges Anliegen, die Streuobstwiesen zu erhalten.
Im Jahr 1987 wurde hierfür ein kommunales Förderprogramm geschaffen. Im Laufe der Jahre hat das Programm einige Änderungen erfahren, letztmals als das Förderprogramm an das vom Bund in die Wege geleitete Programm angepasst wurde.

Seit dem Jahr 2015 kann bei der Gemeinde einen Pflegezuschuss für erschwerte Mähbedingungen beantragt werden. Der Zuschuss beträgt pro Baum 4,00 €.
Die zu fördernden Bäume müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Bäume müssen sich im Außenbereich befinden,
  • sie müssen frei stehen und dürfen kein Teil eines Hausgartens oder einer Obstplantage sein,
  • außerdem dürfen sie nicht gespritzt werden.

In den vergangenen Jahren nahmen viele Obstbaumbesitzer das Angebot wahr und stellten einen Förderantrag. Daher freuen wir uns, Sie auch in diesem Jahr wieder zu unterstützen.
Das Verfahren wird wie in den vergangenen Jahren ablaufen. Bitte teilen Sie dazu der Verwaltung die entsprechenden Flurstücksnummern mit den jeweiligen Zu- bzw. Abgängen mit. Sollte sich beim Baumbestand im Vergleich zum letzten Jahr nichts geändert haben, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Antragsformular an.

  • Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2022 schriftlich mit Unterschrift bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, in den Rathausbriefkasten zu werfen oder per Mail an l.parentin(@)waeschenbeuren.de zu senden.
  • Das Antragsformular (PDF-Datei) steht Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
  • Es wird nur die erschwerte Bewirtschaftung freistehender Bäume bezuschusst.
  • Der Zuschuss kann auch vom Pächter beantragt werden. Für diesen Fall ist zuvor aber eine Absprache zwischen Pächter und Eigentümer notwendig.
  • Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie:
Die Gemeindeverwaltung behält sich die Überprüfung des Baumbestandes vor. Sollten falsche Angaben gemacht werden, kann der Pflegezuschuss gekürzt, oder in extremen Fällen gestrichen werden.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles