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Gemeinde Wäschenbeuren

Hundesteuer 2023

Artikel vom 07.12.2022

Die Hundesteuerbescheide werden Anfang Januar ausgetragen. 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die bisher ausgegebenen Hundesteuermarken auch für das Jahr 2023 weiter gültig sind. 

Die Steuer beträgt 100,00 € für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 200,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 750,00 €. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund beträgt die Steuer 1.500,00 €. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 4. Lebensmonat. Unabhängig davon ist jede Hundehaltung bei der Gemeinde anzumelden.

In Ausnahmefällen kann eine Steuerbefreiung oder Steuerer­mäßigung gewährt werden. Sie kann bei der Gemeindever­waltung bei Vorliegen einer entsprechenden Voraussetzung beantragt werden.

Gründe für eine Steuerbefreiung liegen vor für:

1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.

2. Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Wichtig! Die Steuerbefreiung erfolgt nur auf Antrag des Hundehalters.

Um Beachtung wird gebeten.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

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