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Gemeinde Wäschenbeuren

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.05.2023

Artikel vom 31.05.2023

Bemerkung: Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 

TOP 1 Offene Jugendarbeit in Wäschenbeuren – Vorstellung des Trägers SOS Kinderdorf

Auf die ausführliche Berichterstattung in der kommenden Woche wird verwiesen.

 

TOP 2 Öffentliche Wasserversorgung – Zeitlich begrenztes Recht der Gemeinde zur Erhöhung der Bezugsrechte von der Landeswasserversorgung

Der Zweckverband Landeswasserversorgung führt zukünftig eine Spitzenlastbepreisung für die Überschreitung des Wasserbezugs ein. Im Schreiben vom Oktober 2022 werden 1.275 € pro 0,1 Liter pro Sekunde im Ablesezeitraum genannt. Dies bedeutet, wenn das Bezugsrecht um 1 l/s überschritten wird, werden zukünftig 12.750 € im Ablesezeitraum als Pönale fällig. Dagegen beträgt die Festkostenzulage für den regulär angemeldeten Wasserbezug 5.100 € pro l/s. Das aktuelle Bezugsrecht beträgt 9 l/s. Der Gemeinderat erteilt, nach einer Beratung mit Herrn Jochen Wohlfahrt von der EVF, mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen sein Einvernehmen bezüglich der Empfehlung der EVF, das Bezugsrecht beim ZV Landeswasserversorgung um 2 l/s zu erhöhen. Der Beschluss geht einher mit einer zusätzlichen Belastung für die Verbraucher von ca. 6 ct/m³. Mit einer Gebührenanpassung ist jedoch frühestens ab dem Jahr 2024 zu rechnen. 

 

TOP 3 Antrag aus der Bürgerschaft auf Erstellung eines Buswartehäuschens im Bereich K 1405/Kapellenweg – Kosten sowie öffentliche Förderung

Auf die ausführliche Berichterstattung wird verwiesen.

 

TOP 4 Baugesuche

TOP 4.1 Errichtung eines Carports, Albblick, Flst. 2614/1, Wäschenbeuren

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports im Albblick auf dem Flurstück 2614/1 in Wäschenbeuren. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Welkartswiesen“ und weicht aufgrund von einer Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen auf den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie mindestens 4,5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sind. Der Abstand des Carports zur Straße beträgt 0,50 m. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB.

 

Weitere Punkte betrafen folgende Themen:

 
  • Begehung Barrierefreiheit – Die Gemeindeverwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte gemeinsam mit dem Kreisbehindertenring, der Kreisbehindertenbeauftragten und der Dezentralen Wohngemeinschaften der Stiftung Haus Lindenhof eine Begehung im Ortskernbereich durchführen. 
  • STADTRADELN 2023 – Die Gemeinde Wäschenbeuren nimmt in diesem Jahr beim STADTRADELN teil. Die Bürgerschaft wird in den nächsten Wochen über das Mitteilungsblatt informiert.
  • Projekt Grillstelle Sonderbachsee: Planerische Vorstellung – Der Gewerbe- und Handelsverein Wäschenbeuren plant aktuell auf Grundlage der in der Vergangenheit durchgeführten Weihnachtsaktion die Errichtung einer neuen Grillstelle im Bereich des Sonderbachsees.

Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles