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Gemeinde Wäschenbeuren

Allgemeine Informationen

Artikel vom 20.03.2024

zur Einführung zusätzlicher Gutscheine 2024 beim Wertstoffhof

Mit dem Gebührenbescheid 2024 (Versand: Februar 2024) erhalten alle veranlagten Haushalte und Arbeitsstätten zusätzlich zum Gutschein für Biobeutel drei weitere Gutscheine. Alle insgesamt vier Gutscheine befinden sich als kleine Einzelgutscheine zusammengefasst auf einer Karte, von welcher sie bedarfsweise einzeln herausgetrennt und unabhängig voneinander eingelöst werden können.

Bei allen Gutscheinen wurde das blaue Feld mit der Jahreszahl 2024 mit einer Fälschungssicherung (UV-Lack, „2024“ erhaben, spiegelnd) ausgestattet.

Bauschutt/Gips/Mischglas: Bauschutt und Gips dürfen auf den Wertstoffhöfen nur noch mit Gutschein abgegeben werden, nicht mehr gegen Bezahlung. Mischglas darf auf den Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden, sondern ausschließlich auf den Wertstoffzentren. Pro Gutschein dürfen maximal 20 Liter abgegeben werden, wobei die Abgabe mehrerer Gutscheine möglich ist. Größere Mengen dürfen auf den Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden; diese können auf den Wertstoffzentren des Landkreises in Göppingen oder bei gewerblichen Entsorgern abgegeben werden.

Altholz A I - A lll (aus dem Innenbereich):

Altholz der Kategorien A I - A lll darf auf den Wertstoffhöfen nur noch mit Gutschein abgegeben werden, nicht mehr gegen Bezahlung. Pro Gutschein darf maximal 1 m³ abgegeben werden, wobei die Abgabe mehrerer Gutscheine möglich ist. Größere Mengen dürfen auf den Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden. Diese können auf den Wertstoffzentren des Landkreises in Göppingen oder bei gewerblichen Entsorgern abgegeben werden.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles