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Gemeinde Wäschenbeuren

Fahrplan bei positiver Testung auf das Coronavirus

Artikel vom 30.03.2022

FAQ´s

Sie wurden positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet. Gemäß Corona-Verordnung Absonderung (https://kurzelinks.de/mqcz) müssen Sie sich sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Für welchen Personenkreis gilt außerdem die Quarantäne?

  • Sie müssen Ihre Haushaltsangehörigen über Ihr positives Testergebnis informieren und diese müssen sich ebenfalls unverzüglich für 10 Tage in Absonderung begeben. Nicht in Quarantäne müssen Haushaltangehörige/enge Kontaktpersonen, die keine Symptome haben und die nicht länger als drei Monate vollständig geimpft, nicht länger als drei Monate genesen, genesen sind und eine/zwei Impfungen erhalten haben (Reihenfolge Impfung und Infektion ist unerheblich) oder geboostert sind.
  • Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Benachrichtigung Ihrer weiteren Kontakte außerhalb des Haushaltes. Sie sollten Ihre Kontakte auf freiwilliger Basis über das positive Testergebnis informieren, damit diese ihrerseits Kontakte bestmöglich reduzieren können.
 

Wie müssen sich meine haushaltsangehörigen Personen und enge Kontaktpersonen verhalten?

  • Grundsätzlich wird diesen Personen eine Testung empfohlen.
  • Für Ihre Kontaktpersonen, außerhalb des eigenen Haushalts, ergeben sich keine Quarantäneverpflichtungen.
 

Wie lange dauert die Absonderung?

  • Für positiv getestete Personen 10 Tage nach dem ersten positiven PCR- oder Schnelltest.
  • Für haushaltsangehörige Personen einer positiv getesteten Person 10 Tage nach deren
  • Tes­tung; wird während dieser Absonderungszeit eine weitere haushaltsangehörige Person positiv getestet, wirkt sich dies nicht verlängernd auf die Absonderungsdauer der übrigen haushaltsangehörigen Personen aus. Nicht in Quarantäne müssen Haushaltangehörige/enge Kontaktpersonen, die keine Symptome haben und die nicht länger als drei Monate vollständig geimpft, nicht länger als drei Monate genesen, genesen sind und eine/zwei Impfungen erhalten haben (Reihenfolge Impfung und Infektion ist unerheblich) oder geboostert sind.
 

Freitestung für positiv getestete Personen aus der Absonderung:

  • Freitestung ab Tag 7 mittels Schnelltest bei 48 Stunden Symptomfreiheit möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie 48 Stunden Symptomfreiheit. Der PCR-Test darf frühestens an Tag 6 erfolgen.
 

Freitestung für Haushaltsangehörige/enge Kontaktpersonen aus der Quarantäne:

  • Freitestung ab Tag 7 mittels Schnelltest/PCR-Test.

Für Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen gilt: Freitestung bereits ab Tag 5 möglich.

Schnelltest-Stellen im Kreis Göppingen finden Sie unter: www.lkgp.de/coronaschnelltest

FAQs zu Isolation und Quarantäne, die aktuelle Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg sowie eine Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen finden Sie unter: http://www.lkgp.de/coronapositiv.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles