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Gemeinde Wäschenbeuren

Abfallgebührenbescheide werden ab dem 20. April versandt

Artikel vom 06.04.2022

Der Sperrmüllschein ist im Schreiben enthalten

Ab dem 20.04.2022 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2022 zusammen mit dem Sperrmüllschein an alle Haushalte und Arbeitsstätten im Landkreis Göppingen versandt. Der Gebührenbescheid wird dieses Jahr ohne den Gutschein für das Jahreskontingent Biobeutel verschickt, da diese bereits im März an alle Haushalte und Arbeitsstätten verteilt wurden. Die Höhe der Leerungsgebühren wird sich künftig nach der Anzahl der Tonnenleerungen richten. Da es im ersten Jahr dazu noch keine Vergleichswerte gibt, werden für die 60-Liter-Tonne 15 Leerungen, für die 120-Liter-Restabfallbehälter 18 Leerungen, für die 240-Liter-Restabfallbehälter 20 Leerungen und für die 1.100-Liter-Restabfallbehälter 26 Leerungen angesetzt.
Über das Jahr wird dann jede tatsächlich erfolgte Leerung gezählt und im Folgejahr 2023 für jeden Haushalt und Arbeitsstätte unter Berücksichtigung von 10 Mindestleerungen rückwirkend abgerechnet. Dann erhält man entweder eine Gutschrift oder muss die Mehrleerungen nachzahlen, ähnlich wie bei der verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- oder Gasabrechnung.
Auf den Gebührenbescheiden befinden sich zudem die Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal des AWB (www.myawb.de). Dort kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abzurufen. Darüber ist es auch möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten, Sperrmüll- oder Elektrogeräteab-holungen anzumelden oder Reklamationen an den AWB zu übermitteln.

Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer auf dem Behälter abgeglichen werden. Falls diese Nummern nicht übereinstimmen, bitte dies schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.
Die Gebührenbescheide werden in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen über einen Zeitraum von 20. April bis Anfang Mai versetzt verschickt. Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis zum 15.05.2022 noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2022 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren(@)awb-gp.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.
Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Um bei Rückfragen zum Gebührenbescheid unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollte man mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen warten oder mit dem AWB per E-Mail Kontakt aufnehmen.

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