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Gemeinde Wäschenbeuren

Abfallgebührenbescheide werden im April versandt

Artikel vom 30.03.2022

Anzahl der im Voraus zu zahlenden Leerungen hängt von der Tonnengröße ab

Im April werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2022 versandt. Neben der nach Haushaltsgröße bzw. Größe der Arbeitsstätte gestaffelten Jahresgebühr wird erstmals die neue Leerungsgebühr als Vorauszahlung berechnet.

Da sich deren Höhe künftig nach der Anzahl der Tonnenleerungen richtet und es im ersten Jahr noch keine Vergleichswerte gibt, wie oft der einzelne Haushalt seine Tonne rausstellen wird, orientieren sich die Vorauszahlungen im Jahr 2022 nach der durchschnittlich erwarteten Leerungsanzahl für jede Tonnengröße. Für die 60-Liter-Tonne sind dies 15 Leerungen, für die 120-Liter-Tonne 18 Leerungen, für die 240-Liter- Tonne 20 Leerungen und für die 1.100-Liter- Tonne 26 Leerungen.

Über das Jahr werden die tatsächlich erfolgten Leerungen gezählt und im Folgejahr 2023 für jeden Haushalt und Arbeitsstätte abgerechnet. Wenn man weniger Leerungen benötigt hat als unterstellt, erhält man dann eine Gutschrift. Hat man mehr Leerungen genutzt, müssen diese nachbezahlt werden. Das funktioniert wie bei der verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- oder Gasabrechnung. Die Restmülltonne sollte daher nur noch zur Leerung bereitgestellt werden, wenn sie wirklich voll ist. So kann man Gebühren sparen.

Ab dem Jahr 2023 dienen dann die tatsächlich genutzten Leerungen des Vorjahres als Grundlage für die Vorauszahlungen.

Der Gutschein für das Jahreskontingent Biobeutel wurde bereits im März an alle Haushalte und Arbeitsstätten versandt. Deshalb wird der Gebührenbescheid dieses Jahr ohne Biogutschein verschickt.

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