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Gemeinde Wäschenbeuren

Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Artikel vom 23.02.2022

Pflanzenschonfrist beginnt am 01.03.2022

Vor Beginn der Pflanzenschonfrist werden alle Grundstücksbesitzer gebeten, ihre Bepflanzung im Hinblick auf die öffentliche Verkehrssicherheit zu überprüfen:

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind die Sichtdreiecke von jeder Bepflanzung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt das Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck, z.B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich. In allen diesen Fällen sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden. Auch abgestorbene Äste aus den Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken und Sträucher zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstücks an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzung sollte bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- bzw. Gehweg ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50m
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über ihre Grundstücksgrenzen hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Gefährdungen gar nicht erst entstehen.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlaternen und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Beleuchtungsfunktion gewahrt ist und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

Ihre Gemeindeverwaltung

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