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Gemeinde Wäschenbeuren

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes „Wiesental-Süd, 1. Änderung“

Artikel vom 10.02.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren hat am 20.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom 20.01.2022 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ersatzneubau des bestehenden Edeka Marktes mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von ca. 1.400 m² geschaffen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom 18.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022 im Rathaus Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1, 73116 Wäschenbeuren zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus sind folgende Fachgutachten zum Bebauungsplan verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Voruntersuchung
  • Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Staufer Aktiv-Marktes in Wäschenbeuren
  • Baugrund und Gründungsgutachten

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter www.m-quadrat.cc/downloads.php sowie (http://www.waeschenbeuren.de) zum Download bereit.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wäschenbeuren, den 10.02.2022

gez. K. Vesenmaier
Bürgermeister

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles