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Gemeinde Wäschenbeuren

Grund- und Gewerbesteuer

Artikel vom 10.02.2022

Am 15. Februar wird die 1. Vierteljahresrate für die Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig, soweit Sie nicht als Jahreszahler die Steuer in einem Betrag entrichten. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht rechtzeitiger Bezahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.

Wenn eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, wird die Zahlungsrate zu diesem Termin abgebucht.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles