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Gemeinde Wäschenbeuren

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Artikel vom 03.02.2022

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 28. Februar 1985, zuletzt geändert am 4. Dezember 2009, wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 1 (Entschädigung nach Durchschnittssätzen) Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

bis zu 2 Stunden                                                                      25.00 EUR
von mehr als 2 bis zu 4 Stunden                                             45,00 EUR
von mehr als 4 bis zu 8 Stunden                                             60,00 EUR
von mehr als 8 Stunden                                                          75,00 EUR

§ 2

§ 3 (Aufwandsentschädigung) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Auf­wandsentschädigung.

Diese wird gezahlt
1. als jährlicher Grundbetrag
(Fraktionsbeitrag) in Höhe von                                             250,00 EUR
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von                            50,00 EUR.

Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.

§ 2

Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ausgefertigt:

Wäschenbeuren, 31. Januar 2021

Vesenmaier
Bürgermeister

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles