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Gemeinde Wäschenbeuren

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Wäschenbeuren

Artikel vom 03.02.2022

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren hat am 20.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Heubeund – West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan zusammen mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erfolgt gemäß § 13b BauGB.

Das Plangebiet liegt im Westen von Wäschenbeuren und hat eine Größe von ca. 1,6 ha und ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes.

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbauflächen möchte die Gemeinde ein neues Wohngebiet entwickeln. In der Gemeinde Wäschenbeuren ist kein kurzfristig umsetzbares Innenentwicklungspotential vorhanden, welches zur Schaffung von Wohnraum dienen könnte. Die Gemeinde hat daher im Vorfeld mögliche Potenzialflächen die sich als Wohnbauflächen eigenen würden hinsichtlich bestehender Rechtsverhältnissen, Lage und Nutzung, Erschließung, Umweltfaktoren sowie städtebauliche Eignung, geprüft. Als Ergebnis zeigte sich, dass sich die Fläche „Heubeund“ für eine städtebauliche Entwicklung besonders anbietet, da sie unmittelbar an die Ortslage anschließt und positive Voraussetzungen für eine Entwicklung mitbringt.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde im Jahre 2020 eine Mehrfachbeauftragung für ein städtebauliches Konzept durchgeführt und die Ergebnisse mit der Bürgerschaft intensiv diskutiert. Als Ergebnis auf der Grundlage der Empfehlung eines Beurteilungsgremiums wurde das Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart zum Sieger erklärt.

Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes wird nun ein Bebauungsplan gem. § 13b BauGB mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist es, neben der Schaffung neuen Wohnraums angrenzend an die bestehende Wohnbebauung eine verträgliche Entwicklung unter Wahrung der nachbarschaftlichen Belange zu erreichen. Die Planung sieht daher eine kompakte Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäusern sowie einem Mehrfamilienhaus im ersten Bauabschnitt vor. Die Erschließung erfolgt über eine zentrale Wohnstraße von Süden und durch den Anschluss an das bestehende Straßennetz im Osten des Plangebietes.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Heubeund – West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes auf Grundlage des Ergebnisses einer Mehrfachbeauftragung geschaffen werden.

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach §13b BauGB

Seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2017 bestehen neue Regelungen zum Bauen im Außenbereich, die eine vereinfachte bzw. beschleunigte Entwicklung auf Außenbereichsflächen ermöglichen, mit dem Ziel Wohnraum zu schaffen. Diese sieht vor, für Flächen im Außenbereich ein beschleunigtes Verfahren, analog zum § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zuzulassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird von der Gemeinde gesehen.

Die Abgrenzung des Plangebietes wurde so gewählt, dass das Gebiet direkt an bestehende Straßen- sowie Ver- und Entsorgungssysteme angeschlossen werden kann. Zu dem schließt die geplante Bebauung unmittelbar an die bestehende Ortslage im Osten an und trägt somit zur Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur bei. Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erfolgt gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Weitere Vorgehensweise

Auf Grundlage des Ergebnisses der Mehrfachbeauftragung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erarbeitet und dem Gemeinderat präsentiert. Dies wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

 

Wäschenbeuren, den 02.02.2022

Karl Vesenmaier, Bürgermeister

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles