Bundestagswahl 2021 -
Artikel vom 08.09.2021
Fragen in Zeiten von Corona
Die Bundestagswahl 2021 steht nach wie vor unter dem Vorzeichen der Corona‐Pandemie. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Wir beantworten die häufig gestellten Fragen.
- Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?
- Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
- Mit Hilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
- Über den Link auf der unten aufgeführten Internetseite der Gemeinde
- Mit Hilfe des schriftlichen Antragsformulars auf der Wahlbenachrichtigung
- Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (chirurgische Einweg‐Maske oder FFP2-Maske).
- Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Vor jedem Wahllokal ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel angebracht.
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns aufweisen oder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder kurzfristig abgesonderten Personen besteht zwischen 13-15 Uhr am Wahlsonntag die Möglichkeit, über den Rufbereitschaftsdienst unter der 0176/10341060, Briefwahl zu beantragen.
- Begleitpersonen und wahlbeobachtende Personen müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung angeben. Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach Fristende vernichtet.
- Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen im Wahllokal vor dem Lokal Warteschlagen bilden können.