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Gemeinde Wäschenbeuren

Gemeinderat gegen die Ausweisung von Vorrangflächen

Artikel vom 24.01.2024

für Windkraftanlagen auf Wäschenbeurener Gemarkung

Bund und Land machen beim Ausbau von Windkraftanlagen Druck. Trotz der politischen Vorgaben zur Erstellung von 1.000 Windrädern in Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren nur wenige Anlagen erstellt. Über die Teilfortschreibung des Regionalplans soll nun künftig alles schneller gehen. Mit GP-02 wäre auch Wäschenbeuren betroffen. Darüber wurde in den Ausgaben des Gemeindemitteilungsblattes am 23.11.2023 und 14.12.2023 ausführlich berichtet. Die Bürgerschaft konnte sich auch bei der Infoveranstaltung der Region am 04.12.2023 in der Bürenhalle kundig machen. Der von der Region Stuttgart vorgegebene Zeitrahmen zur Abgabe von Stellungnahmen wurde eng bemessen. Diese müssen beim Regionalverband bis spätestens Anfang Februar 2024 vorliegen. Einigkeit besteht im Gemeinderat darin, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn auch der Windkraft Bedeutung zugemessen wird. Doch dafür würde sich die örtliche Gemarkung aus verschiedenen Gründen nicht eignen. Bei der Beratung am 11.01.2024 einigte sich das Gremium einstimmig zur Abgabe der nachstehenden Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2023 mit den Informationen zur geplanten Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft in der Region Stuttgart.

Die Gemeinde Wäschenbeuren ist vom geplanten Vorranggebiet GP-02 betroffen, zu dem wir folgende Stellungnahme abgeben. 

Wir sind mit der Ausweisung dieses Vorranggebietes nicht einverstanden, weil 

  • wir den Standort mangels ausreichender Windhöffigkeit nicht für geeignet halten,
  • der geringe Abstand zum Ort unsere städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt,
  • der Land- und Forstwirtschaft Flächen (Ackerland, Grünland und Wald) entzogen werden,
  • die Erholungsfunktion des Waldes und der Natur beeinträchtigt wird,
  • die Lärmimmissionen und der Schlagschatten die Gesundheit unserer Bevölkerung gefährden,
  • die immer größer werdenden Rotoren heimische Vögel, Fledermäuse und Insekten töten,
  • das Landschaftsbild mit den Sichtbeziehungen zu den Dreikaiserbergen beeinträchtigt wird. 

Begründung:

In der Sitzungsvorlage für die Regionalversammlung und in der Begründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das wichtigste Kriterium zur Ausweisung der Vorranggebiete ein ausreichendes Winddargebot ist. Die Auswahl der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie ist demnach, vor allem, was die Windhöffigkeit betrifft, an klare Standorteigenschaften gebunden, die nach unserer Kenntnis beim Gebiet GP-02 nicht vorliegen.

Im Windatlas 2019 wird das Winddargebot über ein Geländemodell mit einem zweistufigen Strömungsmodell zur Simulation der Windverhältnisse ermittelt. Die Methodik hat bekanntermaßen einige Schwächen und führt regelmäßig dazu, dass die auf diese Weise berechneten Werte in der Realität nicht erreicht werden. Auch im größten Windpark des Landes in Lauterstein liegen die erzielten Erträge aus der Windkraft nach unserer Kenntnis erheblich unter den zuvor prognostizierten Werten. 

Die im Windatlas prognostizierten Werte scheinen wesentlich überhöht zu sein und damit dürfte der vom Verband Region Stuttgart für die Standortausweisung vorgegebene Schwellenwert mit einer „mittleren gekappten Windleistungsdichte“ von 215 Watt pro Quadratmeter in einer Höhe von 160 Metern über Grund beim Gebiet GP-02 in der Realität nicht erreicht werden.

Der Standort GP-02 liegt in einem im Regionalplan festgesetzten Regionalen Grünzug (VRG) sowie in einem Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (VBG) und in einem Gebiet für Forstwirtschaft und Waldfunktionen (VBG). In dem im Umweltbericht enthaltenen Steckbrief wird darauf hingewiesen, dass für das Gebiet GP-02 Erkenntnisse über windkraftsensible Vogelarten vorliegen (siehe Schreiben des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) vom 25.05.2023, so dass „erhebliche Beeinträchtigungen“ nicht ausgeschlossen werden können.

Dies gilt auch für die Feldvogelkulisse am Standort, für die laut Umweltbericht ebenfalls „erhebliche Beeinträchtigungen“ nicht ausgeschlossen werden können.

Ebenso wird im Umweltbericht beschrieben, dass die (bisher nicht vorbelastete) Sichtbeziehung zum Hohenstaufen erheblich gestört werden könnte. Dies wäre für unsere Bevölkerung und für Erholungssuchende besonders schmerzlich. Die Drei-Kaiserberge, die bekanntesten geologischen Zeugenberge der Schwäbischen Alb, stellen ein einzigartiges raumbedeutsames Kulturdenkmal dar, das bei der geplanten Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen einen besonderen Schutzstatus haben sollte. 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der geplante Windkraftstandort GP-02 nach unserer Beurteilung in mehrfacher Hinsicht nicht geeignet ist. Dies ist auch die einhellige Meinung der Fraktionen in unserem Gemeinderat (Anlagen – Stellungnahmen der Fraktionen).

Die im Windatlas enthaltenen Werte mit den bekannten Mängeln und erheblichen Ungenauigkeiten bei der Abschätzung der Windgeschwindigkeiten werden in der summarischen Beurteilung mit anderen Schutzgütern, wie Mensch und Gesundheit, Fläche, Boden, Flora, Fauna und Biodiversität, Landschaft und Erholung, Sach- und Kulturgüter, beim geplanten Standort GP-02 zu einer fehlerhaften Abwägung führen. 

Wir bitten Sie daher, in der weiteren Planung auf diesen Standort zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen“

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