Heizungstausch ab 2024 –
Gesetzliche Grundlagen und neue Förderkonditionen
Am 1. Januar ist das im vergangenen Jahr viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Schrittweise wird damit der Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung soll durch attraktive Förderkonditionen erleichtert werden. Zum Jahreswechsel startete nun auch die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Neben einer Grundförderung für den Heizungstausch von 30 Prozent können selbstnutzende Hauseigentümer bis 2028 zusätzlich einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen erhalten. Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Wie kann ich zukünftig kostengünstig und klimafreundlich heizen? Und wie kann ich die Förderung beantragen? Diese und weitere Fragen beantworten die Experten der Energieagentur Landkreis Göppingen im Rahmen einer kostenlosen Online-Veranstaltung.
Dienstag, 06.02.2024 – 18:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Um Voranmeldung wird gebeten. Telefonisch unter Telefonnummer: 07161-6516500 oder unter www.klimaschutz-goeppingen.de/veranstaltungen.
Bei Fragen zu diesem und weiteren Themen rund um Energie und Wärme wenden Sie sich gern an die unabhängige Energieagentur Landkreis Göppingen. Die Energieberater beraten Sie anbieterunabhängig, umfassend und persönlich. Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter Telefonnummer: 07161-6516500. Weitere Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung
Bahnhofstraße 7
73033 Göppingen
Telefon: Telefonnummer: 07161 651 650 0
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