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Gemeinde Wäschenbeuren

Der Landesfamilienpass 2024

Artikel vom 24.01.2024

Gutscheine im Bürgerbüro erhältlich

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich beziehungsweisezu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
  • Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.

Die Gutscheinkarte können Sie jedes Jahr neu bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen. Sie enthält Wertmarken für Einrichtungen, die Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass bieten.

  • Speziell bezeichnete Gutscheine können Sie unter Vorlage des Landesfamilienpasses mit Ihren Kindern einmalig kostenfrei oder mit ermäßigtem Eintritt nutzen.
  • Daneben finden Sie auf der Gutscheinkarte auch Wertmarken mit der Aufschrift „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“. Mit diesem können Sie die anderen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besuchen. Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.

Zudem können zahlreiche Einrichtungen auch ohne Wertmarke kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Hier genügt lediglich die Vorlage des Landesfamilienpasses.

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