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Gemeinde Wäschenbeuren

Notbetreuung in den Kindertagesstätten in der Gemeinde

Artikel vom 22.04.2020
1.   Ausweitung der NotbetreuungDas Land hat mit Pressemitteilung vom 20.04.2020 eine Erweiterung des von der Notbetreuungsmöglichkeit erfassten Personenkreises in den Kindertagesstätten bekanntgegeben.Die bislang vorgesehene Notbetreuung erfasste nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur arbeiten und deren Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Erweitert wird diese ab 27.04.2020 auf Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.Die Betreuung erfolgt weiterhin als Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte in möglichst kleinen Gruppen unter Einhaltung der in der Coronaverordnung festgelegten Maßstäbe. So ist auch bei der Betreuung ein Mindestabstand von 1,5 m zu allen Personen in der Einrichtung einzuhalten. Unabhängig davon ist eine Betreuung von Kindern ausgeschlossen, wenn diese im Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie von Kindern die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.Die Anzahl der Kinder ist aufgrund der Abstandseinschränkungen je Gruppe auf maximal 50 % der Maximalgruppenstärke reduziert, wobei Kinder, deren Eltern in kritischer Infrastruktur arbeiten den Vorrang erhalten.Die vorgegebenen Abstandsvorschriften und Handlungsanleitungen für die Notgruppen werden für Kinder und Erzieherinnen in den Notgruppen eine große Herausforderung darstellen und eine Betreuung ergeben, die nicht mit dem gewohnten Kindergarten- oder Kinderkrippenalltag vor der Corona-Pandemie vergleichbar sein wird. Es wird daher empfohlen, vor einer Inanspruchnahme der Notbetreuungsmöglichkeit Betreuungsalternativen nochmals zu prüfen.Die Anmeldung eines Betreuungsbedarfs (unabhängig ob für die Gemeindeeinrichtungen oder den katholischen Kindergarten) erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Herr Steven Hagenlocher steht Ihnen hierzu gerne unter 07172/92655-30 oder per Email unter s.hagenlocher(@)waeschenbeuren.de bei Fragen oder einem konkreten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Arbeitgeberbescheinigung über die außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplätze und die Unabkömmlichkeit der Erziehungsberechtigten erforderlich. Weiter ist die Bestätigung der Erziehungsberechtigten, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, notwendig. Der entsprechende Vordruck steht in Kürze auf der Homepage der Gemeinde zum Download zur Verfügung. Alternativ kann er auch direkt über die Gemeindeverwaltung bezogen werden. 2.   Aussetzung des Gebühreneinzugs für Mai 2020Da aktuell noch nicht bekannt ist, wann die Kindergärten und Kinderkrippen wieder den Regelbetrieb aufnehmen können, wird die Einziehung der Betreuungsgebühren für den Monat Mai ausgesetzt. Dies gilt auch für Gebühren für Betreuungsangebote an der Stauferschule. Das Mittagessen für die Stauferschule wird aufgrund der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten weiter eingezogen. Hier erfolgt eine Abrechnung für die coronabedingten Schließungszeiten zum Ende des Schuljahres. Formular Arbeitgeberbescheinigung (PDF) (PDF-Datei)Antrag auf Notbetreuung (PDF) (PDF-Datei)Eigenbescheinigung (PDF) (PDF-Datei)
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