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Gemeinde Wäschenbeuren

Zeitlich befristete Gesetzesänderung ermöglicht „Heubeund-West“

Artikel vom 08.10.2019
Neue Baugebiete können nur dann ausgewiesen und als Satzung beschlossen werden, wenn dafür Flächen im Rahmen des Flächennutzungsplanes vorhanden sind. Wäschenbeuren hat durch die rege Bautätigkeit der zurückliegenden Jahrzehnte dieses Kontingent ausgeschöpft. Grundlage dafür ist der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wangen-Wäschenbeuren.Weil der überwiegende Teil der Kommunen entweder durch fehlende Grundlagen in den Bebauungsplänen oder aber durch hohe Auflagen beim Öko-Ausgleich nicht in der Lage war, die dringend benötigten Bauflächen zur Verfügung zu stellen, hat der Bund mit der Ergänzung des Baugesetzbuches (§ 13 b) eine Bauerleichterung beschlossen. Die Bestimmungen sind aber zeitlich befristet. So muss der Aufstellungsbeschluss bis spätestens 31.12.2019 gefasst sein. Für den Satzungsbeschluss können sich die Kommunen allerdings bis 31.12.2021 Zeit lassen.Auch die Ausweisung des derzeitigen Baugebiets „Heubeund IV“ wurde auf dieser Grundlage als Satzung beschlossen.In Kenntnis der neuen Rechtlage hat die Gemeindeverwaltung frühzeitig reagiert und bereits 2017 im Gebiet „Heubeund-West“ Flächen erworben. Alle für die Realisierung benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde.Für die Gemeindeverwaltung ist klar, dass der ungebremste Flächenverbrauch durch die Ausweisung neuer Baugebiete deutlich begrenzt werden muss. Klar ist nach Meinung von Bürgermeister Karl Vesenmaier aber auch, dass für Wäschenbeuren bei einer möglichen Ausweisung des genannten Gebiets als Baugebiet in absehbarer Zeit keine weiteren Perspektiven für neue Baugebiete mehr vorhanden sind.Aus diesem Grund sollten bei einer Erschließung die Plätze nur sehr behutsam verkauft werden. Würde die Gemeinde bereits derzeit auf das Gebiet „Heubeund-West“ verzichten, wäre schon ab dem kommenden Jahr die Chance auf jegliche weitere bauliche Entwicklung in der Gemeinde vertan. Für neue Baugebiete würde es dann in absehbarer Zeit keinen Spielraum mehr geben.Obwohl dieser Punkt nur vorberaten wurde, gingen die Meinungen im Gremium weit auseinander. Es gab Stimmen, die von einem Eingriff in dieses wertvolle Biotop warnten aber auch Befürworter für das Ergreifen dieser vom Bund geradezu einmalig gebotenen Chance. Alle Ratsmitglieder waren sich jedoch darin einig, dass bei einem möglichen Eingriff ein Öko-Ausgleich an anderer Stelle zu erfolgen habe.In der kommenden Sitzung steht nun der Aufstellungsbeschluss an. Dann gilt es, den Plan in einem fairen Dialog mit der Bürgerschaft zur Reife zu bringen.Die Gesamtfläche beläuft sich auf knapp über 1 ha.
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