Seite drucken
Gemeinde Wäschenbeuren

Bäume, Sträucher und Hecken

Artikel vom 11.10.2023

an öffentlichen Straßen und Gehwegen rechtzeitig zurückschneiden

Pflanzen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. 

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken führen dabei vor allem auf Gehwegen zu Behinderungen. 

Hereinragende Pflanzen gefährden dabei besonders Fußgänger sowie Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Zudem wird die Übersichtlichkeit an Straßenkreuzungen sowohl für Auto- als auch für Zweiradfahrer stark eingeschränkt. 

An Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht gewährleistet wird und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen werden. 

Geprüft werden sollte auch, ob Straßenlampen oder Verkehrsschilder an den Grundstücksgrenzen zugewachsen sind. Ist dies der Fall, sollten diese freigeschnitten werden, um so die Verkehrssicherheit herzustellen und auch die Orientierung von ortsfremden Personen zu erleichtern. 

Es ist zudem das sogenannte „Lichtraumprofil“ freizuhalten:

  • An Straßen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Meter frei bleiben.
  • An Radwegen sowie Fußwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,5 Meter nicht hineinragen.
  • Die seitliche Begrenzung zum Fahrbahnrand von mindestens 1,25 Metern außerorts und 0,75 Metern innerorts muss eingehalten werden. Bei einem vorhandenen Geh- und/oder Radweg müssen nochmals mindestens 0,25 Meter eingehalten werden. 

Die Regelungen, die in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbieten, greifen hier nicht. Vielmehr sind Grundstückeigentümer sogar zu einem solchen Rückschnitt verpflichtet, da es sich um Maßnahmen der Verkehrssicherheit handelt. 

Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werden um Beachtung und rechtzeitiges Zurückschneiden gebeten. Die Pflicht zur Rücksichtnahme im Straßenverkehr gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles