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Gemeinde Wäschenbeuren

Anträge auf Härtefallhilfen jetzt möglich

Artikel vom 21.06.2023

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. 

Wer kann die Hilfe beantragen? 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Wie geht die Beantragung? 

Die Hilfe kann über ein gemeinsames Online-Portal von mehreren Bundesländern beantragt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Link lautet: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Über eine Telefon-Hotline können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Das Umweltministerium hat hierfür folgende Telefon-Hotline eingerichtet: Telefonnummer: 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwi­schen 09:00 und 17:00 Uhr.

Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
 

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:

  • Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe,
  • Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe,
  • Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).

Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.

Einen Frage- und Antwortkatalog finden Sie auf folgender Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: 

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Die Gemeindeverwaltung möchte mit diesem Artikel auf das Angebot aufmerksam machen. Ansprechpartner hierfür ist jedoch das Umweltministerium. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an die Hotline Telefonnummer: 0711/126-1600

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles