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Gemeinde Wäschenbeuren

Landesfamilienpass

Artikel vom 21.12.2022

Ausstellung beim Bürgerbüro beantragen

Jährlich gibt das Sozialministerium ein Gutscheinheft zum Landesfamilienpass heraus, welches den berechtigten Familien vergünstigten oder sogar unentgeltlichen Besuch Staatlicher Schlösser und Gärten und Staatlicher Museen des Landes ermöglicht. Die Ausstellung eines Landesfamilienpasses für das Jahr 2023 kann beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro (EG), beantragt werden. Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten/beantragen, die in häuslicher Gemeinschaft:

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben;
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind zusammenleben – es darf jedoch keine eheähnliche Gemeinschaft bestehen;
  • mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigten Kind, das mindestens 50 % Erwerbsminderung besitzt zusammenleben;
  • SGB II - oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind zusammenleben oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Der Landesfamilienpass ist vom Einkommen unabhängig. Sobald die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen der Familienpass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten dem Bürgermeisteramt zurückgegeben werden. 

!NEU! Begleitperson: In den Pass können neben der „berechtigten“ Person vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Hierbei kann es sich z.B. um folgende Personen handeln:

  • mit den Kindern zusammenlebende Ehepartner oder Lebensgefährten;
  • getrennt lebender Elternteil;
  • Oma oder Opa;
  • Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit der Eltern betreut.

Bei Ausflügen können höchstens jeweils 2 der Begleitpersonen eine Vergünstigung zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.

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