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Gemeinde Wäschenbeuren

Große Verkehrsschau

Artikel vom 26.04.2023

des Landkreises in Wäschenbeuren

Verkehrsregelungen kann die Gemeinde Wäschenbeuren nicht selbst ändern oder entscheiden. Dies gilt nicht nur für die Bundes- bzw. Kreisstraßen, sondern auch für die gemeindeeigenen Straßen. Je nach Art der Straße wird durch das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Göppingen eine große oder kleine Verkehrsschau einberufen. In Wäschenbeuren haben sich inzwischen mehrere Punkte für die Bundes- bzw. Kreisstraße angesammelt, weswegen kürzlich durch das Straßenverkehrsamt zur großen Verkehrsschau eingeladen wurde. Für die offenen Klärungsbedarfe auf den Gemeindestraßen, im Rahmen einer kleinen Verkehrsschau, wurde der Verwaltung ein Termin in absehbarer Zeit zugesichert.
Folgende Themen und Ergebnisse wurden gemeinsam mit Vertretern des Landratsamts, der Polizei und des Straßenbauamts besprochen:

Barrierefreiheit der Signalanlagen im Bereich des Marktplatzes sowie bei der Einmündung Kronengasse

Die Gemeinde hat um Überprüfung und Beratung hinsichtlich der Barrierefreiheit der Signalanlagen an der B 297 im Bereich des Marktplatzes gebeten, da die provisorische Anrampung aus Sicht der Verwaltung nicht ihren Zweck erfüllt.
Ergebnis: Die Teilnehmer der Verkehrsschaukommission sehen die aktuelle bauliche Ausgestaltung in Form der Anrampung als mangelhaft an und empfehlen der Gemeinde, hier Abhilfe zu schaffen. Im weiteren Verlauf wird festgestellt, dass bei der Einmündung Kronengasse die Fußgängersignalanlage kein akustisches Signal beinhaltet. Das Straßenbauamt wird gebeten, hier eine Umrüstung zu prüfen. Die Gemeindeverwaltung hat in der Zwischenzeit die Anrampung im Bereich des Marktplatzes durch eine Fachfirma anpassen lassen.

Einmündungsbereich der Hockengasse

Die Gemeinde hat um Prüfung gebeten, ob eine Einfahrhilfe aus der Hockengasse aufgrund des dort künftig vermehrt auftretenden Verkehrs möglich sei, da es für Verkehrsteilnehmer aus der Hockengasse, insbesondere in starken Verkehrszeiten, sehr schwierig ist, in die B 297 einzufahren.
Ergebnis: Die Verkehrsschaukommission sieht eine weitere Einfahrhilfe nicht als machbar und sinnvoll an, da die bereits vorhandenen Einfahrhilfen in der Oberdorfstraße und Maiergasse die Signalanlage technisch bereits jetzt an ihre Grenze bringen. Auch würde die Leistungsfähigkeit der Straße insgesamt darunter leiden und künstliche Verkehrsstauungen auf der B 297 seien die Folge. Abhilfe schafft aus Sicht des Landratsamtes die Einfahrhilfe aus der Oberdorfstraße. Hiervon würden auch die Verkehrsteilnehmer der Hockengasse profitieren.

Überprüfung der Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg an der Kreisstraße im Bereich der Bruckstraße

Die Gemeinde bittet um Prüfung, ob am Fußgängerüberweg an der Einmündung Bruckstraße ein Halteverbot notwendig ist, um die Sichtbeziehungen auf die wartenden bzw. querenden Fußgänger zu verbessern. Im Vorfeld hatte die Gemeinde Bilder mit der bemängelten Situation übermittelt.
Ergebnis: Die Verkehrsschaukommission sieht keine Notwendigkeit eines Halteverbots. Die bemängelte Situation wird durch das parkende Verkehrsschaufahrzeug simuliert. Anhand von Versuchen wird festgestellt, dass durch die vorgezogene „Gehwegnase“ die Sichtbeziehung sowohl aus der Fußgänger- als auch der Fahrzeugperspektive ausreichend gegeben ist. Die Straßenverkehrsordnung sieht 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg ein Halteverbot vor, nicht jedoch dahinter. Zudem seien bisher keine Unfallgeschehen in diesem Bereich dokumentiert worden. Bei gebotener Sorgfalt sei ein Queren an dieser Stelle sicher möglich.

Der Gemeinderat teilt diese Einschätzung nicht. Vor allem Kinder werden aufgrund von Fahrzeugen, welche oft noch näher an die „Gehwegnase“ parken, schnell übersehen. Die Verwaltung wird daher gebeten, erneut auf das Landratsamt zuzugehen und einen Mindestabstand von 2 Metern einzufordern. Deutlich gemacht werden könnte dies, so die Stimmen aus dem Gremium, durch die Aufbringung einer Schraffierung auf den Straßenbelag. Dadurch könnte die Situation für den ruhenden Verkehr besser verdeutlicht werden. Alternativ vorstellbar wäre eine sogenannte Positivmarkierung, also vorgegebene zulässige Parkflächen. Damit wird der Sachverhalt zur erneuten Beratung in die Verkehrsschaukommission verwiesen.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles