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Gemeinde Wäschenbeuren

Neubau EDEKA-MARKT

Artikel vom 03.05.2023

Anpassung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen auf das geänderte Vorhaben

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Januar letzten Jahres den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan und dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Frühjahr 2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel dazu. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen aus der Bürgerschaft sind in der vergangenen Sitzung des Gremiums behandelt und per Beschluss mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen abgewogen worden. 

In der Zwischenzeit hat sich die Planung des Marktgebäudes durch den Vorhabenträger nochmals weiterentwickelt. Dies hat zur Folge, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des Bebauungsplanes eine Änderung erfahren hat, welche sich in Teilen auch auf den Bebauungsplan selbst auswirkt: Die bislang festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 wird auf 0,9 angehoben. Ebenso werden auf Grundlage der Stellungnahmen eine Klarstellung hinsichtlich der zulässigen Verkaufsflächen sowie eine flexiblere Regelung der Werbeanlagen aufgenommen. Da diese Änderungen die Grundsätze der Planung betreffen, ist daher eine erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat beschloss daher mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die öffentliche Auslegung, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse. 

GR Catenazzo stellte in diesem Zusammenhang klar, dass man dem Vorhabenträger das Anliegen, alle bisherigen 14 Baumstandorte zu erhalten, wiederholt vorgetragen habe. Auch das Thema Flächenversiegelung sei nach wie vor ein großes Thema. Ergänzend plädiere er dafür, erneut mit EDEKA ins Gespräch zu kommen, um dem Vorhaben zumindest in Teilbereichen eine Wohnraumnutzung zuzuordnen. Der Großteil des Gremiums und Bürgermeister Karl Vesenmaier waren sich im Rahmen der Beratungen einig: Der Markt muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Verzögerungen dürfen nicht hingenommen werden. Aus einem Beteiligungsverfahren könne keinesfalls abgeleitet werden, dass abweichende Ansichten auch in jedem Fall umgesetzt werden. Vielmehr geht es hierbei um eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger, so der Bürgermeister. GR Hieber erinnert daran, dass die Bürgerschaft sehnsüchtig auf die Realisierung des Marktes warte. Eine Wohnraumbebauung sei mehrfach diskutiert und geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass es nicht funktioniert. Weitere Verzögerungen seien daher nicht akzeptabel. 

Der nun beschlossene überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden – wie in KW 17 amtlich bekanntgegeben – aktuell ausgelegt. Parallel hierzu läuft das Bauantragsverfahren der Firma EDEKA-Südwest. 

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