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Gemeinde Wäschenbeuren

Kurzzeitparkplätze

Artikel vom 24.08.2022

Kurzzeitparkplätze in der Ortsmitte

Im westlichen Bereich der Seestraße sowie direkt vor der Volksbank befinden sich ausgewiesene Kurzzeitparkplätze. Die Parkbeschränkung gilt werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr. In dieser Zeit ist lediglich das Parken bis maximal 2 Stunden erlaubt. Ein Parken ohne Parkscheibe bzw. ein Parken über die erlaubte Parkdauer von 2 Stunden hinaus, ist somit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Die Ausweisung der Kurzzeitparkplätze soll verhindern, dass einzelne Autofahrer die vorhandenen Parkplätze über den ganzen Tag hinweg in Beschlag nehmen. Die Parkplätze sind vielmehr als Möglichkeit gedacht, das Auto für kurze Einkäufe und Erledigungen abzustellen.

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles