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Gemeinde Wäschenbeuren

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Artikel vom 06.07.2022

Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Göppingen

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachter-ausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durch-schnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachteraus-schussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
Göppingen, den 27. Juni 2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

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