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Gemeinde Wäschenbeuren

Die Hundesteuerpflicht betrifft alle Hunde

Artikel vom 06.07.2022

Infos zur Satzung

Die Gemeinde Wäschenbeuren ist durch das Kommunale Abgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) dazu verpflichtet, eine örtliche Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird dabei die Haltung von einem oder mehreren Hunden. Die Steuersätze ergeben sich aus der aktuellen Hundesteuersatzung.

Seit dem 01.01.2018 beträgt die Steuer für den ersten Hund 100,00 €, für jeden weiteren jeweils 200,00 €. Der Steuersatz für das Halten eines Kampfhundes beträgt 750,00 € und erhöht sich für jeden weiteren Kampfhund auf 1.500,00 €.

Um die Hundesteuer ordnungsgemäß erheben zu können, sind Hundehalter dazu verpflichtet, den Beginn und das Ende der Haltung bei der Gemeinde anzuzeigen. Die Anzeige hat innerhalb einen Monats zu erfolgen. Die Steuerpflicht beginnt, sobald ein Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat.

Um die Anmeldung und die Bezahlung der Hundesteuer nachweisen zu können, gibt die Gemeinde Hundesteuermarken aus. Diese hat der Hund beim Verlassen des Hauses zu tragen. Außerdem kann so bei Verlust des Hundes der Halter schnell ausfindig gemacht werden.

Die Marke bleibt im Eigentum der Gemeinde; endet die Steuerpflicht, ist die Hundemarke der Gemeinde zurückzugeben.

Bei Verlust oder Unbrauchbarwerdens der Marke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 10,00 €. Die unbrauchbar gewordene Marke ist der Gemeinde zurückzugeben.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. In den kommenden Wochen wird daher verstärkt darauf geachtet, dass die Halter ihrer Meldepflicht nachkommen. Bei Verstößen besteht die Möglichkeit ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, die Tiere rechtzeitig anzumelden und die Hundemarken sichtbar an den Halsbändern zu befestigen. Sollten Sie noch Fragen haben, oder feststellen, dass Sie keine Hundemarke besitzen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Kähler, Telefonnummer: Tel.: 07172 92655-31.

Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Rathaus --> Satzungen der Gemeinde“

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles