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Gemeinde Wäschenbeuren

Die Meinung der Betroffenen ist uns wichtig –

Artikel vom 08.02.2023

Mögliche Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Die Gemeinde beschäftigt sich aktuell mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016. Im Rahmen der damaligen Aufstellung wurden Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet und mittlerweile auch umgesetzt.

Die damals gültige Rechtslage hat es wegen zu geringer Lärmwerte leider nicht erlaubt, nachts über einen längeren Streckenabschnitt die 30er-Zone anzuordnen.

Zugunsten der Betroffenen hat sich dies mittlerweile geändert. Aktuell besteht nun die Möglichkeit, den Lärmaktionsplan im Hinblick auf die neuen Bewertungsvorgaben zu überprüfen.

Dadurch besteht gegebenenfalls die Möglichkeit zur Ergänzung einer auf die Nacht beschränkten erweiterten 30er-Zone. Ausschlaggebend hierfür sind die durch das vom Ministerium für Verkehr festgelegten Lärmpegelgrenzen.

Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass man bei einer solche Maßnahme die hauptsächlich Betroffenen beteiligen sollte.

Aus diesem Grund bieten wir der an der Bundesstraße wohnenden Bürgerschaft die Möglichkeit, sich zu dieser Planung zu äußern. Hierfür erhielten alle volljährigen Anwohnerinnen und Anwohner zu Beginn der aktuellen Kalenderwoche ein Schreiben der Gemeinde mit entsprechendem Rückmeldebogen und der Bitte, sich zum Vorhaben zu äußern.

Wir bitten um Beachtung, dass wir die Rückmeldungen bis zum Stichtag 28.02.2023 berücksichtigen.

http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/aktuelles