Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen - Anerkennung beantragen

Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes (Umweltvereinigung) beziehungsweise des Naturschutzes (Naturschutzvereinigung) fördern, können die Anerkennung beantragen.

Mit der Anerkennung kann die Umwelt- und Naturschutzvereinigung dann eigene Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage einlegen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Anerkennung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz ist, dass eine Vereinigung

  • nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,
  • im Zeitraum der Anerkennung mindestens drei Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,
  • die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
  • gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und
  • jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.

Zur Überprüfung der genannten Vorrausetzungen werden die jeweilige Satzung oder der Gesellschaftsvertrag herangezogen und die tatsächlichen Aktivitäten der Vereinigung berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag auf Anerkennung an die Poststelle des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg..

Im Verfahren wird auf Ihren Antrag hin geprüft, ob die antragstellende Vereinigung die Voraussetzungen erfüllt.

Darüber hinaus prüft die zuständige Stelle, ob eine Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert und ob sie landesweit tätig ist.
Eine solche Feststellung im Anerkennungsbescheid vermittelt zusätzlich die Rechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung, die landesweit tätig ist.

Hinweis: Für inländische Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgeht, und für ausländische Vereinigungen ist das Umweltbundesamt für das Anerkennungsverfahren zuständig.

Fristen

keine

Unterlagen

Sie benötigen folgende Antragsunterlagen:

  • Antrag, der die Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Personen wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail enthält
  • Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Nachweis über die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
  • Unterlagen, die die Tätigkeit der Vereinigung in den vergangenen drei Jahren belegen wie zum Beispiel Jahresberichte, Mitgliederzeitschriften, Rundbriefe, Flugblätter oder Presseartikel
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag der Vereinigung mit:
    • Zeitpunkt der Gründung
    • Vereinigungszweck
    • Mitgliederkreis und Mitgliederrechte
    • fachliche, organisatorische und finanzielle Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Vereinigung
    • falls die Anerkennung als Naturschutzvereinigung angestrebt wird: Aussagen und Unterlagen darüber, inwiefern die Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert

Wenn die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag bezüglich der oben genannten Punkte keine oder unvollständige Angaben enthalten, sollte die Vereinigung andere geeignete Unterlagen übersenden, aus denen sich die erforderlichen Informationen entnehmen lassen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu sechs Monate

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Umweltministerium Baden-Württemberg als landesweit zuständige Stelle

Freigabevermerk

30.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg