Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)

Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Dann können Sie ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten.

Dauer des Stipendiums:

Drei Jahre

Sie erhalten es ab dem 1. April, dem Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Das Kalenderjahr der Aufnahme gilt als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Höhe:

Pro Jahr bis zu 2.400 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen

Eigenanteil:

Pro Weiterbildung 10 Prozent

Voraussetzungen

  • Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre.
    Für bestimmte Zeiten können Ihnen bis zu drei Jahren angerechnet werden. Dies gilt für:
    • Mutterschutz und Elternzeit
    • Grundwehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienst
    • den Abschluss einer beruflichen Zweitausbildung
    • das Nachholen eines Abschlusses aufgrund von Zuwanderung
    • den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule
    • schwerwiegende Erkrankungen, die länger als drei Monate dauern
  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf.
    Haben Sie einen landesrechtlich geregelten Beruf gelernt (z.B. der Heilerziehungspflege), können Sie nicht gefördert werden.
  • Sie sind
    • beschäftigt oder
    • arbeitsuchend gemeldet.
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" bestanden oder, bei mehreren Prüfungsteilen, mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser
  • Sie weisen, wenn Sie die Mindestnote nicht erreichen, Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihrer Berufsschule oder Ihres Arbeitgebers nach.

Hinweis: Auch wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.

Hinweis: Medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte legen die Abschlussprüfung vor einer Kammer ab. Diese Bildungsgänge zählen daher für die Begabtenförderung zu den dualen Berufen.

Achtung: Wenn Sie während des Stipendiums ein akademisches Studium beginnen, scheiden Sie aus dem Programm aus.

Nicht aufgenommen werden:

  • Studierende
  • Personen mit Hochschulabschluss
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Personen, die 28 Jahre oder älter sind

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Begabtenförderung

Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der Stiftung wie Sie sich bewerben müssen.

Die Stiftung schickt Ihnen ein Stammblatt und ein Informationsblatt über Bewerbungsfristen zu. Das ausgefüllte Stammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.

2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung

Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z.B. zu den Themen Wundmanagement, Qualitätsmanagement, Manuelle Therapie
  • Fachweiterbildungen, z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Vollzeitstudiengänge, die mit einem akademischen Grad abschließen
  • Zweitausbildungen
  • Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten sie Ihnen die Förderung ausbezahlt.

Fristen

  • für die Bewerbung um das Stipendium: Bewerbungsschluss ist jedes Jahr am 15. Februar
  • für die Förderung eines bestimmten Weiterbildung: Die Förderung müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • ausgefülltes Stammblatt
  • Kopie des Zeugnisses, aus dem die Abschlussnoten Ihrer Ausbildung hervorgehen
  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe des Beschäftigungsbetriebes und der wöchentlichen Arbeitszeit oder Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind
  • gegebenenfalls Nachweis der Anrechnungszeiten
  • gegebenenfalls begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ihrer Berufsschule. Darin sind die besonderen Gründe für Ihre Aufnahme in die Förderung darzulegen. Arbeitszeugnisse reichen nicht aus.

Sonstiges

Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.

Zuständigkeit

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2018 freigegeben.