Lebenslagen
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Leistungen
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Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
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Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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Wohnsitz abmelden
Wohnsitz abmelden
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Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
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Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
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Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
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Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
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Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
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Meldebescheinigung beantragen
Meldebescheinigung beantragen
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Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
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Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.