Lebenslagen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Website, von der die Anforderung kommt
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Lebenslagen

Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer

Die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung sind grundsätzlich ein Ehrenamt.

Als Vormund oder Betreuer haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung, aber einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen. Diese können Sie einzeln abrechnen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 425 Euro geltend machen.

Hinweis:

  • Die pauschale Aufwandsentschädigung müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist, geltend machen.
  • Den Ersatz eines konkreten Aufwands müssen Sie innerhalb von 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend machen.

Eine Vergütung erhalten Sie ausnahmsweise, wenn

  • Umfang und Schwierigkeit der zu erledigenden Geschäfte dies rechtfertigen und der Mündel bzw. die betreute Person nicht mittellos ist oder
  • wenn Sie die Vormundschaft oder die Betreuung berufsmäßig übernommen haben. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

Sonstige Hilfen

Als Vormund können Sie Beratungsleistungen und weitergehende Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn Sie dies als Inhaber der elterlichen Sorge statt der Eltern tun.

Als ehrenamtlicher Betreuer können Sie sich von einem anerkannten Betreuungsverein vor Ort bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben beraten und unterstützen lassen. Auf Ihren Wunsch können Sie mit einem anerkannten Betreuungsverein auch eine Vereinbarung abschließen, die unter anderem eine Zuweisung eines Mitarbeiters des Betreuungsvereins als festen Ansprechpartner und die Erklärung der Bereitschaft des Betreuungsvereins zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung umfasst.

Freigabevermerk

06.09.2023 Justizministerium Baden-Württemberg