Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

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  • Personalisierung
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  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Achtung im Straßenverkehr

Artikel vom 15.08.2017
Wie bereits Ende Juni berichtet, kommt es in jüngster Zeit vermehrt zu Beschwerden und Hinweisen, dass im Bereich enger Straßen, Kurven und auf Gehwege falsch geparkt oder gehalten wird. Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges kann vor allem in solchen Bereichen ein Problem, oftmals eine Gefahr, darstellen. Schnell kommt es zu Behinderungen oder Blockaden aufgrund von gegenüberliegend geparkten Fahrzeugen, die das Verlassen von Ausfahrten sowie das Durchqueren engeren Straße massiv beeinträchtigten. Auch kommt es zu ernstzunehmenden Gefährdungen von Kindern und Fußgängern, die infolge der falsch geparkten Fahrzeuge, oft zu spät von anderen Straßenteilnehmern wahrgenommen werden.Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass Parken oder Halten auf Gehwegen eine massive Beeinträchtigung für Fußgänger darstellt. Diese müssen aufgrund der Behinderung auf die Fahrbahnflächen ausweichen, was oft zu Gefahrensituationen führt. Auch wenn Sie nur kurz halten oder parken, Gehwege sind Schutzflächen für Fußgänger. Ein bereits für nur wenige Sekunden blockierter Gehweg kann verehrende Zwischenfälle herbeiführen.Um Unfälle zu vermeiden, sollte stets genügend Abstand zu allen Ausfahrten sowie den Kreuzungen und Gehwegen gehalten werden. Damit wird eine gute Übersichtlichkeit im Straßenverkehr gewährleistet. Beachten Sie bitte, für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, die geltenden gesetzlichen Regelungen und halten sowie parken sie stets platzsparend.Nachfolgend informiert Sie die Gemeinde über die wichtigsten verschiedenen Regelungen. Die Aufzählungen sind keinesfalls als vollständig zu beachtrachten.Unterscheidung Parken und Halten Parken: Das Fahrzeug wird verlassen oder steht länger als 3 MinutenHalten: Das Fahrzeug wird nicht verlassen und steht maximal 3 Minuten  Parken auf GehwegenParken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn dies durch das Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ oder durch gekennzeichnete Parkplätze genehmigt wird. Parkverbot nach §12 StVO (Auszug)……an Kreuzungen und Einmündungen sowie davor und danach bis zu jeweils 5 Meter…bis zu 5 Meter vor und auf Fußgängerüberwegen …vor Ein- und Ausfahrten…auf schmalen Fahrbahnen. Die Durchfahrtsbreite muss mindestens ca. 3,00 Meter betragenRettungs-, sowie Entsorgungsfahrzeuge müssen stets die Fahrbahn durchqueren können …über Schachtdeckel und weiteren Verschlüssen…an abgesenkten Bordsteinen…auf Gehwegen, wenn nicht gekennzeichnet…bei Kennzeichnungen durch amtliche Zeichen Halteverbot §12 StVO (Auszug) … …an engen und unübersichtlichen Straßen…im Bereich von Kurven …bis zu 5 Meter vor und auf Fußgängerüberwegen …vor und in gekennzeichneten Feuerwehrausfahrten…bei Kennzeichnungen durch amtliche Zeichen Ihre Gemeindeverwaltung