Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Künftiges Baugebiet „Wilmet III/Heuhof“

Artikel vom 14.10.2014
Seit geraumer Zeit ist die Ausweisung eines weiteren Gewerbe- und Wohngebietes im südöstlichen Ortsrandbereich im Gespräch. Die Flächen der ca. 4 ha umfassenden Gebietskulisse wurden in vielen kleinen Schritten in den zurückliegenden Jahren von der Kommune erworben. Ziel ist die Erschließung des gesamten Areals im Jahr 2015. Doch bis dahin steht noch viel Arbeit zur Erledigung an. Diese konzentriert sich derzeit auf das umfangreiche Genehmigungsverfahren. Frühzeitig wurde die Bürgerschaft über das Gemeindemitteilungsblatt in das Verfahren eingebunden. Auch bei einem Infoabend bestand Gelegenheit, sich in den Diskussionsprozess einzubringen.Als nicht einfach erweist sich der homogene Übergang von der geplanten Wohnsiedlung Heuhof zum Gewerbegebiet. Um Lärmimmissionen abzuwenden, empfehlen Fachleute als trennenden Gebäudepuffer die Ausweisung eines Mischgebiets. An diesem Punkt entzündete sich in der letzten Sitzung vor der Sommerpause eine heftige Diskussion. Während die Baunutzungsverordnung eine Durchmischung von Gewerbe und Wohnen vorsieht ohne konkrete Festlegung auf bestimmte Bauflächen, geht dies Gemeinderat Peter Baudisch nicht weit genug. In der Hauptnutzung, so Baudisch, dessen Meinung auch von der CDU-Fraktion unterstützt wird, stelle er sich hier vielmehr Gebäude für kleinere Handwerksbetriebe mit Wohn- und Geschäftsnutzung vor. Aus diesem Grund solle die Satzung so formuliert werden, dass für jede Gebäudeeinheit eine 50 %ige gewerbliche Nutzung vorzusehen sei.Bürgermeister Karl Vesenmaier sieht für diese einschneidende Bestimmung keine Notwendigkeit. Schließlich gehörten alle Grundstücke der Kommune und der Gemeinderat sei somit auch in der Zukunft Herr des Verfahrens. Im übrigen bezweifelte der Schultes, ob auch alle interessierten Betriebe in der Lage wären, die gewünschte lärmabweisende höhere Bebauung zu realisieren. Ihm gehe es auch darum, die angrenzenden Wohngebiete vor Lärm mittel- und langfristig wirksam zu schützen. Er plädierte dafür, es bei der Verordnungsregelung zu belassen. Im übrigen zweifelte er daran, ob die Rechtsverordnung überhaupt Spielraum für eine abweichende Regelung in einer Satzung zulasse.Wenn, so Gemeinderat Oliver Hokenmaier, aus der Sicht der Verwaltung eine Bebauung hier nicht eile, dann könne man doch den Vorschlag seines Fraktionskollegen durchaus aufnehmen. Gemeinderat Manfred Weber unterstützte die Haltung des Bürgermeisters und machte deutlich, dass der Gemeinderat stets Herr bei der Vergabe sei. Bei einer einschnürenden Satzungsregelung müsse sich der jeweilige Gemeinderat an den Satzungstext halten. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mit 6:6 abgelehnt. Die CDU-Fraktion wiederum bezweifelte, ob ihr Antrag der abweichende Antrag sei und bat um Überprüfung seitens der Kommunalaufsicht.Bei der Beratung der anderen Punkte ging es schneller voran. Die umfassenden Regelungen wurden zuvor vom gemeinsamen Ausschuss intensiv vorberaten. Grundsätzlich orientierte sich der Gemeinderat an den Satzungsregelungen der vorausgegangenen Baugebiete. Offen zeigte sich aber das Gremium bei der Gestaltung der Dachformen. So sollen nach Meinung von Gemeinderätin Claudia Merkt-Heer künftig im allgemeinen Wohngebiet neben den Satteldächern auch Pult- und Zeltdacheindeckungen möglich sein. Dies fand im Gremium breite Unterstützung. Auch Gabionenabgrenzungen sollen künftig entgegen der Auffassung von Gemeinderat Peter Schührer auf eine Länge von 6 m möglich sein, allerdings mit Begrünungsunterbrechung nach 2,5 m. Die Frage der Entwässerung war den Gemeinderäten Erich Hieber und Thomas Wolff ein großes Anliegen. Gemeinderat Klemens Fischer regte an, das Regenwasser in den offenen Graben, der entlang der Heuhofstraße verläuft, einzuleiten.Unabhängig von den Einzelabstimmungen zu den jeweiligen Punkten fasste der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Durchführungsbeschluss.In den kommenden Wochen haben nun die beteiligten Behörden, die weiteren Träger öffentlicher Belange und die Bürgerschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme. Mit dem Satzungsbeschluss ist nicht vor Dezember 2014 zu rechnen.