Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Mit dem MTW zum VGH

Artikel vom 14.10.2014
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,mit gemeinsamen Kräften ist es uns in den zurückliegenden 3 Jahrzehnten gelungen, den Wachstumsprozess der Gemeinde zu beschleunigen und die örtliche Infrastruktur dem anspruchsvollen Standard des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Einwohnerzahl ist in diesem Zeitraum um über 50 % angestiegen. Dank dieses Aufwärtstrends konnten sich bestehende Geschäfte weiterentwi­ckeln und neue ansiedeln. Der Einwohnerschub hat auch die wichtige Arbeit der Vereine beflügelt.Zentraler Punkt der Gemeindepolitik war aber die Weiterentwicklung unserer früheren Grund- und Hauptschule zur Werkrealschule. Erhebliche Finanzierungsmittel haben Gemeinderat und Gemeindeverwaltung bei 4 Erweiterungs- und Umbauprojekten eingesetzt, um den Schulstandort Wäschenbeuren attraktiv zu gestalten. Der engagierten Schulleitung, dem eifrigen Lehrerkollegium und dem bewundernswerten Einsatz der Eltern und Elternvertreter ist es ergänzend dazu gelungen, den anspruchsvollen Schulstandort Wäschenbeuren weit über die Gemarkungsgrenze hinaus in anderen Kommunen ins Gespräch zu bringen. Dies führte dazu, dass die Werkrealschule stets einen guten Zuspruch fand.Hätte es keine Änderung in der Schulpolitik des Landes gegeben, könnte die Werkrealschule noch weitere Jahre erfolgreich beste­hen.Die Diskussion über die Einführung von Gemeinschaftsschulen hat jedoch das Fundament der Werkrealschule zunehmend unter­spült. Das war auch der Grund dafür, dass sich die Verantwortlichen der Gemeinde mehrheitlich und frühzeitig für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Stauferschule ausgesprochen haben. Die Schulleitung und die Lehrkräfte waren darauf bestens vorbereitet. Wäschenbeuren bekam bei allen diesbezüglichen Visiten seitens der Schulaufsichtsbehörden hervorragende Noten.Eine Schwachstelle sahen die Schulplaner aber bei der Beurteilung der künftigen Schülerströme. Das Konzept der Gemeinschafts­schule sieht eine zweizügige Unterrichtung vor, mit Mindestklassenstärken von 20 Schülern, somit 40 pro Jahrgang. Nachdem es eine verbindliche Grundschulempfehlung aber nicht mehr gibt, so die Schulaufsichtsbehörden, geht der Trend ganz in Richtung Gymnasien.Der Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart gegen den Antrag der Gemeinde Wäschenbeuren auf Einrich­tung einer Gemeinschaftsschule war daher die Folge. Gegen diesen Bescheid hat Wäschenbeuren mit weiteren 3 Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart im Frühjahr 2013 Klage beim Ver­waltungsgericht in Stuttgart eingelegt. Das Urteil vom 18.07.2013 wurde für alle antragstellenden Kommunen daraufhin negativ beschieden.Mit dieser Entscheidung wollte sich der Gemeinderat nicht zufrie­den geben. Es wurde daher das Klageverfahren vor dem Ver­waltungsgerichtshof in Mannheim beschritten. Die Verhandlung fand nun am vergangenen Dienstag statt. Als offizieller Vertreter der Gemeinde musste ich nicht allein nach Mannheim fahren, vielmehr waren als interessierte Mitstreiter dabei- unsere Anwälte, Frau Seng-Roth und Herr Voigt- unsere Schulleiterin, Frau Melanie Müller mit ihrem Ehemann- die Herren Fraktionsvorsitzenden Erich Hieber, Peter Schührer und Manfred Weber- Frau Gemeinderätin Inge Schmid- die Vorsitzende des Elternbeirats, Frau Ute Schneider-Mahlmann sowie die Vorsitzende des Schulfördervereines, Frau Ulrike Kraus.In der zweistündigen Verhandlung bestand reichlich Gelegenheit, alle für die Gemeinde gewichtigen Gründe vorzutragen und Un­gerechtigkeiten aus der Sicht der Gemeinde bei der Bewertung der Schülerzahlen zur Sprache zu bringen. Das Verfahren fand auch breites Interesse in den Landesmedien. Leider fiel der 1 Tag später veröffentlichte Richterspruch negativ aus.Die Enttäuschung ist tief. Der 13.08.2014 geht nun als schwarzer Tag in die Schulgeschichte der Gemeinde ein. Als Folge werden auch in den kommenden Jahren wegen des Wegfalls der Werkrealschule die Mittel aus dem Finanzausgleich um über 100.000 € pro Jahr gekürzt werden. Die Entscheidung ist auch ein Schlag in das Gesicht kleinerer aber dennoch leistungsfähiger Kommunen.Jetzt müssen wir die Urteilsbegründung abwarten. Dann gilt es zu prüfen, ob wir ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anstrengen. Unsere Anwälte raten zu, diesen Weg zu gehen.IhrKarl Vesenmaier
Bürgermeister