Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Gemeinden grünen Stromnetzgesellschaft

Artikel vom 12.10.2014
Für die Bürger ändert sich nichts, auch wenn das Stromversorgungskonstrukt rückwirkend zum 01.01.2013 rechtlich auf neuen Füßen steht. Der Strom wird auch künftig aus der Steckdose kommen. Doch das Versorgungsnetz in den Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen und Wäschenbeuren wird von nun an zu 74,9 % im Eigentum der Gemeinden sein. Nach langwierigen Gesprächen, zu denen in 5 Verhandlungsrunden alle Gemeinderäte der im neuen Verbund zusammengeschlossenen Gemeinden eingeladen wurden, einigte man sich schließlich zur Gründung der neuen Gesellschaft. Die Gemeinden nutzen damit die Chance, welche ihnen der liberalisierte Energiemarkt bietet. Zur Übertragung des überwiegenden Netzeigentums wurde die EnBW quasi im Zusammenhang mit der neuen Konkurrenzsituation im Bewerbungsverfahren zur Vergabe der Konzessionsvergabe genötigt. Die Gemeinden haben mit dem Stromvertrieb auch künftig nichts zu tun. Weil das Netz an die EnBW verpachtet wird, bleibt das erfahrene Versorgungsunternehmen für die Kunden und damit für die Bürgerschaft auch künftig der Ansprechpartner. Das Konzept stellt sich vereinfacht dargestellt wie folgt dar: Die Gemeinden kaufen 74,9 % des Netzes und bringen den Anteil in die neue Stromnetzgesellschaft Östlicher Schurwald ein.Die Gemeinden verpachten das Netz an die EnBW zu guten Konditionen. Die Bruttorenditeerwartung beläuft sich auf ca. 5,5 – 7 %.Der Eigenteileinsatz der Gemeinde beläuft sich auf 652.325 €.  Wäschenbeuren ist damit mit 22,41 % an der Gesellschaft beteiligt.Nachstehende Beratungsunterlagen der Verwaltung waren Grundlage der Ansprache im Gemeinderat: „Mit gemeindeübergreifendem Schulterschluss die Vorteile des liberalisierten Energiemarktes wahrnehmen Noch im Jahre 2012 haben die Gemeinde in der Raumschaft des Östlichen Schurwaldes neue Konzessionsverträge abgeschlossen. Die Konzession für das Gasnetz ging an die EVF, die des Stromverteilernetzes an die EnBW. Mit den neuen Vertragsabschlüssen kann damit auch die erfolgreiche Arbeit mit beiden Versorgungsunternehmen fortgesetzt werden.  Geänderte Rechtslage zur Jahrtausendwende Während die früheren Konzessionsvertragsabschlüsse mit keinen so strengen Auflagen und Verfahrensfragen verbunden waren – beim Stromkonzessionsvertrag hat die Verhandlungen federführend der Neckarelektrizitätsverband (NEV) übernommen – ist hier in der Zwischenzeit im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Energiemärkte eine bedeutende Veränderung eingetreten. Die Kommunen wurden gezwungen, das Heft des Handelns im rechtlich schwierigen Umfeld selbstverantwortlich in die Hand zu nehmen. Insbesondere für die kleineren Gemeinden erwies sich die neue „Freiheit“ als schwere Bürde, mit der es vorsichtig umzugehen galt. Schnell wurde deutlich, dass ohne fachmännische Begleitung der Weg in einer juristische Sackgasse enden würde. Der lose Zusammenschluss der Gemeinden in der Raumschaft des „Östlichen Schurwaldes“ als Interessensgemeinschaft erwies sich bald als zielführender Weg, um der Aufgabenstellung gerecht zu werden. Neben den Vorbereitungen der beiden Konzessionsausschreibungen für Gas und Strom wurde auch die Chance erkannt, als starke Gemeinschaft im gemeindeübergreifenden Verbund insbesondere das Stromnetz wieder überwiegend ins Eigentum der Kommunen zurückzuführen. Bis zur Jahrtausendwende gehörte dieses überwiegend den Kommunen. Erst beim Verkauf der früheren Neckarwerke an die EnBW kam es zu dieser Eigentumsverschiebung.  Der Verkauf spülte in die kommunalen Kassen eine Menge Geld Die Kapitalauskehrung kam seinerzeit für die Städte und Gemeinden sehr gelegen. Die Bürger vor Ort haben jedoch davon kaum etwas mitbekommen. Dennoch hat dieser Verkauf die Kommunen ärmer gemacht. Ursprünglich stand der Verkauf im Zusammenhang mit der von der damaligen Landesregierung ausgerufenen Unterstützung des neuen Landeskonzerns EnBW.
Energiewende stärkt Stadtwerkekonzept „Weg von den Energieriesen und Stärkung der Stadtwerke“ heißt die neue Devise. Mit dieser Marschrichtung verspricht sich auch die Politik eine schnellere Umsetzung der eingeleiteten Energiewende. Zudem sollen die dezentralen Strukturen gestärkt werden. Viele Städte sind mittlerweile diesen Weg gegangen und versprechen sich dadurch auch zusätzliche Einnahmeerlöse zu Gunsten der kommunalen Haushalte.  Netzbeteiligung als wichtiger Baustein bei der Ausschreibung der Konzessionsverträge Weil sich mehrere Energieversorger um die Ausschreibung der örtlichen Konzessionen beworben haben, mussten sich diese auch etwas zum Punkt „Netzbeteiligung“ einfallen lassen. Wenn diese Öffnungsklausel gefehlt hätte, wäre dies möglicherweise für das eine oder andere Energieversorgungsunternehmen negativ gewesen.  Zielführende gemeindeübergreifende Gespräche zur Gründung einer Stromnetzgesellschaft „Östlicher Schurwald“ Derzeit gehört das Stromnetz zu 100 % der EnBW. Mit der Gründung einer neuen Netzgesellschaft würde sich dies ändern. In der zurückliegenden Zeit wurde mit der EnBW verhandelt, das Stromnetz zu 74,9 % von den Kommunen zu übernehmen. Über die jeweiligen Verhandlungsschritte wurde der gemeindeübergreifende Arbeitskreis „Konzessionen 2013“ in 5 Besprechungsrunden informiert. Weitere zeitnahe Beratungen haben auch in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden. Zum Kreis der Schurwaldkommunen gehören die Gemeinden AdelbergBirenbachBörtlingenRechberghausenWäschenbeuren.  Welches Ziel verfolgen die 5 Kommunen Zunächst stehen die Erlöse der zu gründenden Gesellschaft im Vordergrund. Das Konzept sieht zeitgleich eine Verpachtung der Netze an die EnBW vor. Es wird mit einer Rendite von 5,5 – 7 % des eingesetzten Kapitals gerechnet. Das Konzept geht auch von schlanken Verwaltungsstrukturen der Gesellschaft aus. Im Zeitraum der Gesamtlaufzeit der Stromkonzessionsverträge können somit je nach Größe der Kommunen zwischen 300.000 und 960.000 € (vor Steuer) in die Kassen der Gemeinden fließen, die nicht über die örtlichen Steuern und Gebühren aufgebracht werden müssten. Die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ist darin nicht berücksichtigt. Auch andere Kommunen gehen diese oder vergleichbare Wege: EislingenDonzdorfOttenbachSüßenSalachGöppingenAlbershausenUhingenEbersbach.  Für nicht wenige Kommunen ist diese Überlegungsphase noch nicht abgeschlossen. Sonderregelung für Adelberg Nachdem die Gemeinde Adelberg derzeit noch keinen genehmigungsfähigen Haushalt für 2013 aufweisen kann, wurde bei den Vorberatungen über einen Sonderweg nachgedacht. Hiernach besteht für die Gemeinde Adelberg die Möglichkeit der Teilnahme an der Stromnetzgesellschaft mit einem Minimalbeitrag von 291,09 €. In diesem Fall der Teilnahme erhält die Gemeinde Adelberg die Option, die Anteile von den kommunalen Gesellschaftern bis zum 31.12.2016 zum Buchwert zu erwerben. Dies bedeutet, dass Adelberg die Möglichkeit der sofortigen Teilnahme hat und je nach Finanzlage in den nächsten Jahren das Recht besitzt, die Option in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Weitere Verfahrensverzögerung würde die Rendite schmälern Die Verhandlungen laufen schon seit über 2 Jahren. In das zukunftsträchtige Konzept wurde von allen Beteiligten viel Zeit investiert. Sollten die Beschlüsse in den jeweiligen Gemeinden bis 11.07. herbeigeführt werden, könnten die Verträge bereits am 26.07.2013 rückwirkend auf 01.01.2013 unterzeichnet werden.  Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Wäschenbeuren beteiligt sich an der Stromnetzgesellschaft Östlicher Schurwald Verwaltungs GmbH und der Stromnetzgesellschaft Östlicher Schurwald GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2013 jeweils mit 22,41 %. Die weiteren Gemeinden halten folgende Anteile an den Gesellschaften: Adelberg hält 0,01 % Birenbach hält 11,38 % Börtlingen hält 14,57 % Rechberghausen hält 26,53 % Die EnBW Regional AG hält jeweils 25,1 %.Die Stromnetzgesellschaft Östlicher Schurwald GmbH & Co. KG kann mit der EnBW Regional AG mit Wirkung ab dem 01.01.2013 einen Pachtvertrag über den Betrieb des Stromnetzes im Östlichen Schurwald abschließen.Der Beschluss über die Beteiligung ist gemäß § 108 GemO vor seinem Vollzug dem Landratsamt Göppingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Verträge zur Gründung und Beteiligung an den Gesellschaften abzuschließen.“ Bei der Beratung im Gemeinderat setzte sich Bürgermeister Karl Vesenmaier sehr engagiert für den Beitritt zur neuen Netzgesellschaft ein. Ihm sei von den beteiligten Gemeinden bereits vor 2 Jahren die Verhandlungsführung übertragen worden. Der zeitliche Aufwand der Abstimmungsgespräche sei immens gewesen. Bisher hätte es im EnBW-Modell kein Gemeindeverbund geschafft, die Verhandlungen bis zum Schluss zur Vertragsreife zu bringen. Dieser neue Schulterschluss sei in heutiger Zeit auch bei der Lösung anderer Fragen wichtig. Das Konzept sehe auch vor, dass er zunächst den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gremien übernehme. Einer der beiden Geschäftsführer werde der Wäschenbeurener Kämmerer Steven Hagenlocher sein. Der Sitz der Gesellschaft ist in Rechberghausen. GR Hieber erinnert, dass bereits früh in Wäschenbeuren der Anschluss zur Gründung der Gesellschaft gefasst wurde. Viele gemeinsame Sitzungen mit detaillierten Unterlagen habe es hierzu gegeben, die ebenfalls intensiv vom Landratsamt geprüft wurden. Die Rendite sei gut und mit dem Partner EnBW sei eine große Versorgungssicherheit gegeben. Dadurch habe man kein Risiko bei Stromausfall oder ähnlichem.Es sei ein bedeutender Abend, so GR Baudisch. Er habe schwer gerungen mit sich, ob er dem Beitritt zustimme. Er stimme nicht zu, werde aber bei Beschluss des Beitritts die Sache konstruktiv begleiten. Lediglich mit dieser Gegenstimme wurden die Beschlussvorschläge von den Ratsmitgliedern gebilligt!