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Gemeinde Wäschenbeuren

Kommunales Obstbaumpflegeprogramm der Gemeinde

Artikel vom 29.08.2017

Kommunales Obstbaumpflegeprogramm der Gemeinde

Schon seit dem Jahr 1987 unterstützt die Gemeinde den Erhalt und die Pflege von Streuobstbäumen im Gemeindegebiet durch einen Pflegezuschuss in Höhe von 3,00 € pro Baum.Da auch das Land die Notwendigkeit des Erhalts der Streuobstbestände erkannt hat, wurde im Jahr 2015 auf Landesebene ebenfalls ein Förderprogramm in die Wege geleitet. Die Gemeinde hatte im Rahmen dieses neuen Förderprogramms 2 Möglichkeiten. Entweder konnte mit der kommunalen Förderung der Landeszuschuss um 3,00 € aufgestockt werden oder das kommunale Programm musste geändert werden.Möglichkeit eins beschränkte den Kreis der förderfähigen Obstbaumbesitzer auf die Personen, die auch beim Landesprogramm teilnehmen. Um die Förderung allen zugänglich zu machen entschied sich die Gemeinde das Programm zu ändern und einen Pflegezuschuss für erschwerte Mähbedingungen zu gewähren.Bezuschusst werden demnach Bäume, die im Außenbereich frei stehen, also nicht zu einem Hausgarten oder einer Obstanlage gehören. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die Bäume nicht gespritzt werden.Im letzten Jahr haben 74 Streuobsteigentümer einen erfolgreichen Förderantrag gestellt. Wir freuen uns auch dieses Jahr wieder viele Obstbaumbesitzer zu unterstützen. Das Verfahren läuft wie in den vergangenen Jahren ab.Der Verwaltung müssen die entsprechenden Grundstücke (Flurstücksnummern) mit den jeweiligen Zu- bzw. Abgängen der Bäume mitgeteilt werden. Sollten sich beim Baumbestand im Vergleich zum letzten Jahr keine Änderungen ergeben haben, dann kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Antragsformular an. Antragsformular (PDF) (PDF-Datei) Anträge sind ·       bis spätestens 30. Oktober 2017 schriftlich mit Unterschrift bei der Gemeindeverwaltung abzugeben oder in den Rathausbriefkasten zu werfen.·       Es wird nur die erschwerte Bewirtschaftung freistehender Obstbäume bezuschusst.·       Der Zuschuss kann auch vom Pächter beantragt werden. Für diesen Fall ist jedoch zuvor eine Absprache zwischen Pächter und Eigentümer notwendig.·       Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie: Die Gemeindeverwaltung behält sich die Überprüfung des Baumbestandes vor. Sollten falsche Angaben gemacht werden, kann der Pflegezuschuss gekürzt oder in extremen Fällen gestrichen werden.
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