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Gemeinde Wäschenbeuren

Stärkung des innerörtlichen Bereichs mit staatlicher und kommunaler Förderung

Artikel vom 29.08.2017

Ab jetzt erhöhter Fördersatz

In den zurückliegenden Jahrzehnten hat Wäschenbeuren als Kommune viele staatliche Zuschussprogramme in Anspruch genommen. Nur so konnten die bestehenden, anspruchsvollen Einrichtungen auch realisiert werden. Diese haben unseren Ort in der Entwicklung weit voran gebracht. Wichtig war dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung auch Förderchancen für private Eigentümer im innerörtlichen Bereich zu schaffen. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung mehrere Anträge gestellt um die begehrten Mittel aus den entsprechenden Fördertöpfen des Landes zu erhalten. Der Einstieg ist dann auch im Jahr 2012 geglückt, als die Gemeinde einen Förderbescheid über 800.000 Euro erhielt. Im vergangenen Jahr konnte die Verwaltung die Stuttgarter Behörde zudem ein zweites Mal von den innerörtlichen Potentialen überzeugen, sodass der Aufstockungsantrag über weitere 500.000 Euro bewilligt wurde. Leider hat bisher das Sanierungsprogramm noch nicht die gewünschte Aufmerksamkeit bei den Privatpersonen gefunden. Um weitere Anreize zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.07.2017 beschlossen, den Zuschuss in der Förderkulisse von bisher 20 % auf 35 %zu erhöhen. Was kann nun im Rahmen des Landessanierungsprogramms gefördert werden?-       Abbruchkosten bei anschließender Neubebauung mit 100 % der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch 100 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters-       Maßnahmen, um ein Gebäude bzw. eine Wohnung an einen modernen Wohnstandart anzupassenDarunter versteht man unter anderem Grundrissbereinigungen. Darunter werden Wohnraumvergrößerungen bzw. Verlegung von Räumen subsumiert. Beispielsweise war es zu Beginn des 20. Jahrhunderts üblich, dass es keinen Flur gab, sondern dass einige Wohnräume nur durch andere Räume zugänglich waren. Dies entspricht nicht mehr dem heutigen Wohnstandart. Hier können unter anderem die Kosten von Böden, Decken, Trennwänden, Elektroinstallationen gefördert werden. Die Förderung ist auch als abschließende Restmodernisierung möglich. Dies setzt beispielsweise voraus, dass z.B. bereits das Erdgeschoss schon abschließend modernisiert wurde und nun nur noch das unbewohnbare Dachgeschoss an den modernen Wohnstandart angepasst wird. -       Energetische MaßnahmenGrundsätzlich sind in der städtebaulichen Förderung nur umfassende Maßnahmen zur energetischen Modernisierung förderfähig. Das Gebäude muss dabei auf Neubaustandard modernisiert werden. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, dass alle energetisch relevanten Gewerke (Dach, Fassade, Heizung, Fenster) erneuert werden.Die Förderung einzelner Gewerke, wie bspw. der Heizungsanlage, ist nur als sogenannte Restmodernisierung möglich. Dies setzt voraus, dass sich alle anderen energetisch relevanten Gewerke bereits in einem einwandfreien Zustand befinden. Hierfür wird regelmäßig auch ein Energiesparcheck verlangt. Für eine Sanierung gilt ein Fördersatz von 35 % und eine Begrenzung von 50.000 Euro pro Anwesen. Das Programm sieht jedoch nur eine Förderung ab einer Bagatellgrenze von 25.000 Euro Investitionskosten vor.Ziel des Landessanierungsprogramms ist es städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite abzubauen sowie eine zeitgemäße und nachhaltige Weiterentwicklung zu gewährleisten. Mit den Zuwendungen soll der Gebrauchswert der Gebäude nachhaltig erhöht werden. Daher werden reine Instandhaltungsmaßnahmen sowie wirtschaftlich nicht vertretbare Maßnahmen (unverhältnismäßige Kosten zur verbleibenden Restnutzungsdauer) nicht gefördert.Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link oder im Rathaus bei Frau Funk (eMail, 07172/92655-20)
http://www.waeschenbeuren.de//rathaus-service/neuigkeiten-archiv