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Gemeinde Wäschenbeuren

Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen und Gehwegen rechtzeitig zurückschneiden

Artikel vom 08.08.2017
Pflanzen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken führen dabei vor allem auf Gehwegen zu Behinderungen. Hereinragende Pflanzen gefährden dabei besonders  auch Fußgänger sowie Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Zudem wird die Übersichtlichkeit an Straßenkreuzungen sowohl für Auto- als auch für Zweiradfahrer stark eingeschränkt.

Geprüft werden sollte auch, ob Straßenlampen oder Verkehrsschilder an den Grundstücksgrenzen zugewachsen sind. Ist dies der Fall, sollten diese freigeschnitten werden, um so die Verkehrssicherheit herzustellen und auch die Orientierung von ortsfremden Personen zu erleichtern. Der freizuhaltende Lichtraum an Straßen beträgt 4,50 m über der gesamten Fahrbahn. An Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis zu einer Höhe von 2,50 m zu entfernen. Die seitliche Begrenzung, jeweils vom äußeren, befestigen Fahrbahnrand gemessen, muss im Regelfall 0,75 m sein, bei geschwindigkeitsreduzierten Bereichen im Einzelfall auch schmaler. Bei Rad- und Gehwegen muss vom äußeren, befestigen Wegrand mindestens 0,25 m frei sein. Die Regelungen, die in der Zeit vom 01. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbieten, greifen hier nicht. Im Gegenteil sind Grundstückeigentümer sogar zu einem solchen Rückschnitt verpflichtet, da es sich um Maßnahmen der Verkehrssicherheit handelt. Vor allem durch das momentane wachstumsbegünstigende Wetter haben Bäume, Sträucher und Hecken in letzter Zeit stark an Umfang zugenommen und benötigen deshalb schon jetzt einen „Sommerschnitt“. Dieser sollte aber nicht nur bis auf die Grenze erfolgen, sondern auch ein Wachstum der Pflanzen einberechnen.Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werden um Beachtung und rechtzeitiges Zuschneiden gebeten.
Die Gemeindeverwaltung wird parallel zum Aufruf im Mitteilungsblatt auch eine Ortsbegehung durchführen.
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