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Gemeinde Wäschenbeuren

Gemeinschaftsschule

Artikel vom 15.10.2014
In nichtöffentlicher Sitzung hat sich der Gemeinderat gegen die Einlegung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausgesprochen. Wie bereits mehrfach berichtet, wurde in zwei Gerichtsinstanzen der Antrag der Gemeinde auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt. Das Gremium war sich bei der Beratung einig, dass von seiten der Staatlichen Schulverwaltung „viel Porzellan zerstört worden sei“. Dies habe auch dazu geführt, dass für das Schuljahr 2014/2015 keine Anmeldungen bei der Werkrealschule eingegangen seien. Die Verwaltung wurde beauftragt, nun Schritte zur konzeptionellen Unterstützung im Grundschulbereich auszuloten. Diesbezüglich sollen kurzfristig Gespräche mit der Schulleitung sowie dem Staatlichen Schulamt geführt werden.
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