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Gemeinde Wäschenbeuren

Mit dem MTW zum VGH

Artikel vom 14.10.2014
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,mit gemeinsamen Kräften ist es uns in den zurückliegenden 3 Jahrzehnten gelungen, den Wachstumsprozess der Gemeinde zu beschleunigen und die örtliche Infrastruktur dem anspruchsvollen Standard des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Einwohnerzahl ist in diesem Zeitraum um über 50 % angestiegen. Dank dieses Aufwärtstrends konnten sich bestehende Geschäfte weiterentwi­ckeln und neue ansiedeln. Der Einwohnerschub hat auch die wichtige Arbeit der Vereine beflügelt.Zentraler Punkt der Gemeindepolitik war aber die Weiterentwicklung unserer früheren Grund- und Hauptschule zur Werkrealschule. Erhebliche Finanzierungsmittel haben Gemeinderat und Gemeindeverwaltung bei 4 Erweiterungs- und Umbauprojekten eingesetzt, um den Schulstandort Wäschenbeuren attraktiv zu gestalten. Der engagierten Schulleitung, dem eifrigen Lehrerkollegium und dem bewundernswerten Einsatz der Eltern und Elternvertreter ist es ergänzend dazu gelungen, den anspruchsvollen Schulstandort Wäschenbeuren weit über die Gemarkungsgrenze hinaus in anderen Kommunen ins Gespräch zu bringen. Dies führte dazu, dass die Werkrealschule stets einen guten Zuspruch fand.Hätte es keine Änderung in der Schulpolitik des Landes gegeben, könnte die Werkrealschule noch weitere Jahre erfolgreich beste­hen.Die Diskussion über die Einführung von Gemeinschaftsschulen hat jedoch das Fundament der Werkrealschule zunehmend unter­spült. Das war auch der Grund dafür, dass sich die Verantwortlichen der Gemeinde mehrheitlich und frühzeitig für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Stauferschule ausgesprochen haben. Die Schulleitung und die Lehrkräfte waren darauf bestens vorbereitet. Wäschenbeuren bekam bei allen diesbezüglichen Visiten seitens der Schulaufsichtsbehörden hervorragende Noten.Eine Schwachstelle sahen die Schulplaner aber bei der Beurteilung der künftigen Schülerströme. Das Konzept der Gemeinschafts­schule sieht eine zweizügige Unterrichtung vor, mit Mindestklassenstärken von 20 Schülern, somit 40 pro Jahrgang. Nachdem es eine verbindliche Grundschulempfehlung aber nicht mehr gibt, so die Schulaufsichtsbehörden, geht der Trend ganz in Richtung Gymnasien.Der Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart gegen den Antrag der Gemeinde Wäschenbeuren auf Einrich­tung einer Gemeinschaftsschule war daher die Folge. Gegen diesen Bescheid hat Wäschenbeuren mit weiteren 3 Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart im Frühjahr 2013 Klage beim Ver­waltungsgericht in Stuttgart eingelegt. Das Urteil vom 18.07.2013 wurde für alle antragstellenden Kommunen daraufhin negativ beschieden.Mit dieser Entscheidung wollte sich der Gemeinderat nicht zufrie­den geben. Es wurde daher das Klageverfahren vor dem Ver­waltungsgerichtshof in Mannheim beschritten. Die Verhandlung fand nun am vergangenen Dienstag statt. Als offizieller Vertreter der Gemeinde musste ich nicht allein nach Mannheim fahren, vielmehr waren als interessierte Mitstreiter dabei- unsere Anwälte, Frau Seng-Roth und Herr Voigt- unsere Schulleiterin, Frau Melanie Müller mit ihrem Ehemann- die Herren Fraktionsvorsitzenden Erich Hieber, Peter Schührer und Manfred Weber- Frau Gemeinderätin Inge Schmid- die Vorsitzende des Elternbeirats, Frau Ute Schneider-Mahlmann sowie die Vorsitzende des Schulfördervereines, Frau Ulrike Kraus.In der zweistündigen Verhandlung bestand reichlich Gelegenheit, alle für die Gemeinde gewichtigen Gründe vorzutragen und Un­gerechtigkeiten aus der Sicht der Gemeinde bei der Bewertung der Schülerzahlen zur Sprache zu bringen. Das Verfahren fand auch breites Interesse in den Landesmedien. Leider fiel der 1 Tag später veröffentlichte Richterspruch negativ aus.Die Enttäuschung ist tief. Der 13.08.2014 geht nun als schwarzer Tag in die Schulgeschichte der Gemeinde ein. Als Folge werden auch in den kommenden Jahren wegen des Wegfalls der Werkrealschule die Mittel aus dem Finanzausgleich um über 100.000 € pro Jahr gekürzt werden. Die Entscheidung ist auch ein Schlag in das Gesicht kleinerer aber dennoch leistungsfähiger Kommunen.Jetzt müssen wir die Urteilsbegründung abwarten. Dann gilt es zu prüfen, ob wir ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anstrengen. Unsere Anwälte raten zu, diesen Weg zu gehen.IhrKarl Vesenmaier
Bürgermeister
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